Weil Charge angeblich fehlt

Seit Heiligabend: Retax-Welle bei Hochpreisern 02.01.2026 10:40 Uhr

Berlin - 

Mehrere Apotheken wurden wegen angeblich fehlender Chargenübermittlung bei E-Rezepten mit Hochpreisern auf Null retaxiert. Die Entrüstung ist groß. Denn die Retaxierungen kamen kurz vor Weihnachten oder zwischen den Jahren. Die Charge sei auch geschickt worden, heißt es von den Inhaberinnen und Inhabern. Es geht um jeweils mehrere tausend Euro. Bereits vor einem Jahr gab es Beanstandungen der Kassen wegen fehlender Chargen.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fordert von mehreren Apotheken das Geld zurück. Die Landwirtschaftskasse schickte Ende des Jahres mehrere Beanstandungen über den Dienstleister Spektrum K.

In einer Apotheke in Rheinland-Pfalz kam das Schreiben mit der Nullretaxation an Heiligabend an. Als Korrekturgrund wurde angegeben, dass die „versichertenbezogene Charge fehlt“. Die Kasse fordert 6409,78 Euro zurück. Konkret ging es um die Abgabe von Octreo Ratiopharm 30 mg. Die Inhaberin betont, dass die Charge angegeben und nach Rückfrage beim ARZ Darmstadt auch übermittelt worden sei. „Ich nehme an, es ist ein Informatikfehler“, sagt die Inhaberin.

Wo bleibt manuelle Nachkontrolle?

Die Apothekerin ist bestürzt, dass bei solchen Summen Retaxierungen „ohne manuelle Nachkontrolle verschickt“ würden. „Dafür habe ich keinerlei Verständnis“, betont sie. „Das auch noch am 24. Dezember zu bekommen, tut schon weh.“ Bei einem Papierrezept hätte sich die Kasse gar nicht um die Charge gekümmert.

Die Apothekerin legte bereits Einspruch ein und informierte auch den Landesapothekerverband. Dort habe es die Rückmeldung gegeben, dass bereits acht weitere Fälle bekannt seien. Beim Rechenzentrum kennt man der Inhaberin zufolge die Beanstandung ebenfalls: „Das ARZ meinte, sie hätten noch mehr solcher Retaxe bekommen, ich wäre kein Einzelfall.“

Beim ARZ Darmstadt ist man mit der Aufarbeitung der Fälle beschäftigt: „Der Sachverhalt wird derzeit geprüft, eine abschließende Stellungnahme ist aktuell noch nicht möglich“, sagt Geschäftsführer Carlos Thees.

Kritik an Null-Retax

Auch ein anderer Kollege ist betroffen, bei ihm lag die Retax am 30. Dezember im Briefkasten. „Nicht einmal das Finanzamt verschickt zu dieser Zeit etwas, das ist total unverschämt“, ärgert sich der Inhaber. Bei ihm geht es um rund 3500 Euro und ein Rezept über Nubeqa. Beanstandet wurde ebenfalls eine nicht übermittelte Charge. „Wir haben beim Rechenzentrum und Warenwirtschaftsanbieter nachgefragt, alle Daten seien nachweisbar weitergeleitet worden.“ Bei Pharmatechnik habe man bereits von dem Sachverhalt gewusst.

Auch er wird Einspruch einlegen. Wegen eines solchen Grundes auf Null zu retaxieren, sei nicht nachvollziehbar. Das Rezept sei ordnungsgemäß beliefert worden.

Grundsätzlich sei es sehr fraglich, dass eine Krankenkasse nur aufgrund einer fehlenden Charge auf Null retaxieren dürfe, sagt auch die Apothekerin. „Die Kundin wurde ordnungsgemäß versorgt und wäre es kein E-Rezept gewesen, hätte es keine Retax-Grundlage gegeben.“ Ihrer Ansicht nach handele es sich bei den Retaxierungen um ein neues „System“.

Übermittlung der Charge bei E-Rezepten ist Pflicht

Grundsätzlich ist die Übermittlung der Chargenbezeichnung bei elektronisch verordneten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist Pflicht. Krankenkassen haben einen Rechtsanspruch aufgrund des Schiedsspruches zu den Mitwirkungspflichten nach den Vorgaben der §§ 131a, 31 Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Abs. 3 SGB V.

Fehlt die Charge, können die Kassen also retaxieren. Von der Möglichkeit machten die Kostenträger bereits Gebrauch, vor allem bei hochpreisigen Arzneimitteln. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hält die Absetzungen für rechtswidrig, weil den Kassen weder ein wirtschaftlicher Schaden entstanden noch die Arzneimittelsicherheit erheblich gefährdet sei.