Kassenabschlag

Schlechte Aussichten für Zinszahlung Désirée Kietzmann, 14.05.2010 12:38 Uhr

Berlin - 

Ob den Apotheken auf den für 2009 nachzuzahlenden Kassenabschlag Zinsen zustehen, wird derzeit heftig diskutiert. Nach Aussage des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) gilt generell die Regel, dass zur Berechnung entgangener Zinsansprüche eine Verzögerung bei der Zahlung vorliegen muss. Außerdem muss dem Schuldner nachgewiesen werden, dass der Fälligkeitstermin schadhaft versäumt wurde.

Hier liegt offenbar das Problem: Zwar geht es um den Abschlag für das Jahr 2009. Doch GKV-Spitzenverband und DAV hatten sich lange Zeit nicht einigen können, ehe die Schiedsstelle eingeschaltet wurde. Da die Selbstverwaltung diesen Weg vorsieht, ist fraglich, ob den Kassen eine verspätete Zahlung angelastet werden kann.

Ansprüche könnten damit frühestens ab dem Tag, an dem die Kassen den Beschluss der Schiedsstelle erhalten haben, bestehen. Sie hatten jedoch umgehend Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Das Verfahren eröffnet diese Möglichkeit.

Inwieweit die Apotheker daher überhaupt Zinsansprüche geltend machen können, prüft der DAV gegenwärtig. „Grundsätzlich ist der DAV bemüht, berechtigte Zinsforderungen festzustellen“, sagte ein DAV-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.