Herstellung von Parenteralia

Schiedsstelle: 100 Euro für Sterilrezepturen Patrick Hollstein, 19.10.2022 11:13 Uhr

Für die Sterilherstellung gibt es jetzt einen einheitlichen Arbeitspreis. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Apotheken mit Sterillabor müssen ab sofort neue Preise abrechnen. Die Schiedsstelle hat nach den Abschlägen für die Wirkstoffe auch die Arbeitspreise festgesetzt.

Im Mai hatten Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband die entsprechenden Vereinbarungen wechselseitig gekündigt. Die Schiedsstelle hat nun am 14. Oktober einen einheitlichen Herstellungszuschlag in Höhe von 100 Euro für die Herstellung parenteraler Zubereitungen beschlossen. Dieser gilt bereits seit Montag für Zytostatika, monoklonale Antikörper und Calcium- und Natriumfolinatlösungen.

Der DAV hatte eigentlich mehr gefordert; ein Gutachten im Auftrag des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) hatte einen Betrag von 147 Euro als kostendeckend erachtet. 30 Apotheken hatte dafür Zahlen geliefert; die aktuelle Energie- und Inflationspreisspirale seit April war laut VZA noch gar nicht enthalten.

Kein Preisdeckel laut Hilfstaxe

Immerhin: Die vom GKV-Spitzenverband geforderte Absenkung des Arbeitspreises konnte verhindert werden. Wichtig laut VZA ist auch, dass die Schiedsstelle mit ihrem Beschluss die in der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Herstellungszuschläge überschritten hat. Zum ersten Mal sei damit deutlich gemacht worden, dass die in § 5 Abs. 6 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) genannten Apothekenzuschläge keine obere Preisgrenze für die Vereinbarung von Herstellungszuschlägen in der Hilfstaxe bildeten, so Verbandschef Dr. Klaus Peterseim.

Dennoch sei der Schiedsspruch weit hinter den VZA-Forderungen zurückgeblieben. So sei der Arbeitspreis bestenfalls kostendeckend – und zwar allenfalls für die Hälfte der herstellenden Apotheken. Der Forderung des VZA, für die Mehrzahl der herstellenden Apotheken auskömmliche Arbeitspreise festzusetzen und zusätzlich zum bloßen Ersatz der anfallenden Kosten auch einen angemessenen Gewinnaufschlag für die Instandhaltung und Modernisierung der Sterillabore zu vereinbaren, sei die Schiedsstelle dagegen nicht gefolgt.

Beides sei aber für die Aufrechterhaltung der Versorgung von onkologischen Patienten mit individuell hergestellten parenteralen Zubereitungen durch öffentliche Apotheken unerlässlich, so Peterseim. Anderenfalls stehe zu befürchten, dass die Anzahl der insbesondere durch die Energiekrise, die gestiegenen Tariflöhne, zunehmend kostenintensive Probenziehungen und unberechtigte Nullretaxationen besonders belasteten herstellenden Apotheken sich weiter verringern werde. Ein einmal wegen Unrentabilität geschlossenes Sterillabor fehle erfahrungsgemäß aber dauerhaft in der sensiblen Parenteraliaversorgung der schwerkranken Patienten.

Deutlich höhere Abschläge

Hinzu komme, dass die Wirkstoffabschläge seit 1. September sehr hoch ausgefallen seien – und zwar bei den wenigen Wirkstoffen, die den Apotheken bislang noch eine gewisse Einkaufsmarge als Kompensation fehlender Herstellungsvergütung gebracht hätten. Durch die vorgezogene Entscheidung der Schiedsstelle seien nur die Wünsche der Kassen erfüllt worden.

Der GKV-Spitzenverband hat bereits angekündigt, gegen den Schiedsspruch zu klagen. Da dies keine aufschiebende Wirkung hat, können die neuen Arbeitspreise bereits abgerechnet werden.