Streit um Hilfstaxe

Rezepturzuschlag: BSG stärkt Apotheken 06.09.2024 12:46 Uhr

Berlin - 

Apotheken dürfen den Rezepturzuschlag pro applikationsfertiger Einheit abrechnen – und nicht nur einmal je Rezept. Dieses wichtige Grundsatzurteil hat das Bundessozialgericht (BSG) getroffen und Retaxationen der AOK Bayern über insgesamt 6000 Euro für unrechtmäßig erklärt.