Nach BSG-Urteil
Rezeptur-Retax: So läuft die Rückabwicklung 09.03.2026 10:48 Uhr
Berlin -
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Apotheken bei der Rezepturherstellung die ganze Packung der benötigten Fertigarzneimittel sowie eingesetzten Arznei- und Hilfsstoffe abrechnen können. Die ersten Kassen erkennen das Urteil an und informieren über die Rückabwicklung. Dazu gehört neben der IKK classic auch die AOK Plus.