Nach BSG-Urteil

Rezeptur-Retax: So läuft die Rückabwicklung 09.03.2026 10:48 Uhr

Berlin - 

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Apotheken bei der Rezepturherstellung die ganze Packung der benötigten Fertigarzneimittel sowie eingesetzten Arznei- und Hilfsstoffe abrechnen können. Die ersten Kassen erkennen das Urteil an und informieren über die Rückabwicklung. Dazu gehört neben der IKK classic auch die AOK Plus.