Auch auf Kassenabschlag wird verzichtet

Rezeptur-Retax: IKK classic akzeptiert BSG-Urteil 16.02.2026 10:28 Uhr

Berlin - 

Seit der Kündigung der Hilfstaxe vor zwei Jahren hatten die Kassen die Apotheken mit massenhaften Retaxationen überzogen. Nicht selten standen fünfstellige Beträge im Raum. Doch das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Apotheken bei der Rezepturherstellung die ganze Packung der benötigten Fertigarzneimittel abrechnen können. Mit der Urteilsbegründung wird klar: Auch die benötigten Arznei- und Hilfsstoffe müssen nicht anteilig abgerechnet werden. Die IKK classic erkennt das Urteil jetzt an und rudert bei ihren Retaxationen zurück.