BSG-Urteil

Rezeptur-Retax: AOK Plus erkennt Einspruch an 08.04.2026 09:46 Uhr

Berlin - 

Das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) zu Rezeptur-Retaxation hat für Klarheit gesorgt. Apotheken können die kleinste benötige Packung komplett abrechnen. Die ersten Kassen erkennen das Urteil an und haben angekündigt, die Abrechnungen zu prüfen. Die AOK Plus hat bereits den Einspruch einer Apotheke akzeptiert. Allerdings hat die Sache einen Haken.