Keine Abrechnung möglich
Rezept zurück: „Kein Bedarf, weil 0x verordnet“ 06.02.2026 15:31 Uhr
Berlin -
In einer Apotheke in Berlin wurde ein E-Rezept von der Abrechnungsstelle zurückgewiesen. „Ein Medikament wurde ganz normal verordnet. Allerdings stand vor dem Arzneimittel: 0x“, so eine Apothekerin. Weil gemäß Angabe keinen Bedarf gebe, könne das Rezept auch nicht eingereicht werden, lautete die Begründung für die Zurückweisung.