Retaxationen halbiert: ALBVVG sorgt für Entlastungen 16.07.2025 15:33 Uhr
Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) wurde die Bilanz der Abteilung Taxation für das Jahr 2024 vorgestellt. Auffällig war dabei ein drastischer Rückgang der Retaxationssummen – ein Effekt, der vor allem auf die neue Gesetzeslage im Zuge des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (Engpass-Gesetz, ALBVVG) zurückzuführen ist.
Während die Anzahl der geprüften Rezepte und Retaxationen nur leicht zurückging, halbierte sich der Gesamtwert der Retaxationen im Vergleich zum Vorjahr nahezu, so der LAV. Das heißt konkret: Der Wert sank von 1.931.800 Euro im Jahr 2023 auf 980.402 Euro im Jahr 2024. Das ist ein Rückgang von fast einer Million Euro.
Verantwortlich für diesen positiven Effekt seien laut LAV insbesondere die Regelungen des ALBVVG, denn diese verhindern bei Verstößen gegen Rabattverträge künftig vollständige Retaxationen. Lediglich das Apothekenfixum darf noch retaxiert werden, während der Einkaufspreis samt Mehrwertsteuer zu erstatten ist.
Der Verband wertet dies als klaren Erfolg politischer Lobbyarbeit: „Diese deutliche Verbesserung für die Apothekerschaft ist der unermüdlichen und am Ende erfolgreichen politischen Intervention des Verbandes beim Gesetzgeber zu verdanken“, hieß es in der Bilanz.
Allerdings entstanden durch das neue Gesetz auch neue Retaxgründe, insbesondere bei der Berechnung von Rezepturen. Hintergrund seien laut LAV unterschiedliche Auslegungen der Arzneimittelpreisverordnung. Hier steht eine rechtliche Klärung noch aus. Die daraus resultierenden strittigen Beträge wurden daher in der Bilanz für 2024 nicht berücksichtigt.
ALBVVG greift
„Für 2024 hat sich somit bestätigt, was sich letztes Jahr bereits abgezeichnet hatte: Durch die greifenden Regelungen des ALBVVG sind die Retaxationsbeträge deutlich gesunken“, erklärte LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth. Sie kritisierte jedoch zugleich die anhaltend bürokratische Praxis der Krankenkassen: „Andererseits setzte sich der Trend fort, auch bei kleinen Beträgen den umfangreichen Retaxations-Prozess gnadenlos durchzuführen – beispielsweise bei angeblich zu Unrecht abgerechneter Lieferengpass-Pauschalen im Wert von 0,60 Euro brutto. Ein Unterfangen, welches am Ende auch bei den Kassen Geld verbrennt und nicht kosteneffizient ist.“
Trotz der gesunkenen Gesamtvolumina konnte im vergangenen Jahr über 620.000 Euro an unrechtmäßigen Retaxationen erfolgreich zurückgefordert werden. Dies stellt eine wichtige finanzielle Entlastung für viele Apotheken dar.
Konkrete Zahlen
Insgesamt prüfte die Abteilung Retaxation des LAV im Jahr 2024 10.523 Rezepte – im Vorjahr waren es 11.321, die von den Kassen beanstandet worden waren. Diese wurden zu 4842 Retaxationsvorgängen zusammengefasst. Im Vorjahr waren es 5875. Etwas weniger als die Hälfte dieser Fälle – genau 1879 Retaxationen – konnten zugunsten der LAV-Mitglieder entschieden werden. Dem standen 2963 Fälle mit berechtigten Beanstandungen gegenüber. Trotz der höheren Anzahl berechtigter Fälle war deren finanzieller Umfang mit 358.718 Euro deutlich geringer als der der zu Unrecht erfolgten Retaxationen.
Der Rückblick zeigt deutlich: Auch wenn das Gesamtvolumen zurückging, waren erneut rund zwei Drittel der geprüften Retaxationen unberechtigt oder konnten durch Nachweise geheilt werden.