Retaxationen

DAK manipuliert Abgabedatum Alexander Müller, 03.11.2014 10:34 Uhr

Berlin - 

Kassen bemängeln manchmal kleinste formale Fehler auf dem Rezept, um ihre Rechnung nicht bezahlen zu müssen. Doch offenbar gibt es eine Steigerung: Die DAK-Gesundheit korrigiert bei Zyto-Rezepten eigenmächtig das Abgabedatum – ohne ersichtlichen Grund für den Apotheker.

Ein kurz vor Weihnachten 2013 ausgestelltes und beliefertes Rezept wurde von der Prüfstelle der Kasse auf den 1. Januar korrigiert. Da seit dem Jahreswechsel andere Abrechnungspreise galten, fordert die Kasse rund 370 Euro Rabatt zurück. In der Begründung der Retaxation heißt es schlichtweg „Ausstellungs-/Abgabedatum korrigiert“.

Nachvollziehbar ist das für den Apotheker nicht: Laut seiner internen Dokumentation wurde die parenterale Lösung am 23. Dezember von dem Onkologen verordnet, in der Apotheke hergestellt und am selben Tag an den Patienten verabreicht. „Am Neujahrstag hat jedenfalls definitiv niemand in der Apotheke gearbeitet“, so der Apotheker. Für die Korrektur der DAK hat er nur eine Erklärung, und die möchte er lieber noch nicht laut aussprechen.

Bei einer weiteren Retaxation hat die DAK dagegen rückwärts korrigiert: Ein Rezept, das am 2. Januar ausgestellt und beliefert wurde, datierte die Kasse auf den 30. Dezember zurück. Die Begründung: „Änderung Abgabedatum auf Tag der Herstellung.“ Die DAK fordert in diesem Fall rund 240 Euro zurück.

Tatsächlich war die Lösung auf der Grundlage einer Anforderung des Onkologen am 30. Dezember in der Apotheke hergestellt worden, Datum und Uhrzeit sind aber nur handschriftlich auf dem Rezept vermerkt. Die Abgabe erfolgte erst am 2. Januar.

Der Apotheker sieht auch diese Retaxation nicht ein. Die Kasse poche stets auf das Abgabedatum, wenn es für sie von Vorteil sei: Bei Preissenkungen sei der Zeitpunkt der Herstellung für die Kasse noch nie relevant gewesen, so der Apotheker. Er hat nach eigenen Angaben weitere Beispiele, bei denen die Kasse so verfahren ist und sich an etwaigen Preisänderungen zum 1. oder 15. eines Monats durch Änderungen des Datums schadlos hält.

Der Apotheker wird die beiden Retaxationen nicht akzeptieren. Er will in beiden Fällen Einspruch einlegen und ist gespannt auf die Erklärung der DAK. Eine Stellungnahme der Kasse steht noch aus.