Widersprüche oft erfolgreich

Retax-Retax: LAV holt knapp 1 Million Euro zurück Patrick Hollstein, 14.07.2022 08:53 Uhr

Berlin - 

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) hat auch im vergangenen Jahr erfolgreich Widerspruchsverfahren gegen Retaxationen der Kassen geführt. Erneut konnten zwei von drei Fällen erfolgreich abgeschlossen werden.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung stellte die Abteilung Taxation ihre Bilanz für das Jahr 2021 vor. Vom Gesamtwert der geprüften Retaxationen in Höhe von 1.528.580 Euro (Vorjahr 1.517.869 Euro) konnten im Einspruchsverfahren wie im Vorjahr wieder knapp 62 Prozent für die Apotheken zurückgeholt werden. Das sind nach Wert insgesamt 936.591 Euro (Vorjahr 937.533 Euro). Es bestätigte sich laut LAV also auch im Jahr 2021, dass nach Summe fast zwei Drittel der geprüften Retaxationen unberechtigt waren oder durch weitere Nachweise nachträglich geheilt werden konnten.

Insgesamt prüften die Experten unter der Leitung von Brigitte Fehrmann 14.362 Rezepte (Vorjahr: 12.332), die von den Kassen beanstandet worden waren. Diese wurden zu 6747 Retaxationsvorgängen zusammengefasst (Vorjahr: 6233). Über die Hälfte der Retaxationsfälle 3409 (Vorjahr: 2941) im Wert von fast einer Million Euro konnte zugunsten der LAV-Mitglieder entschieden werden. In 3338 Fällen (Vorjahr 3291) waren die Beanstandungen der Kassen berechtigt. Dahinter stand die im Vergleich zu den vom LAV gewonnenen Fällen deutlich geringere Summe von 591.989 Euro (Vorjahr 580.336 Euro).

Im zweiten Corona-Jahr musste der LAV feststellen, dass die Anzahl der Retaxationsfälle nochmals deutlich angestiegen war. Geschäftsführerin Ina Hofferberth: „Die Zahl der geprüften Rezepte hat nochmals einen deutlichen Sprung nach oben gemacht, wogegen der Gesamtwert der geprüften Retaxationen sich nicht in diesem Maße, sondern nur leicht erhöht hat.“ Das weise erneut darauf hin, dass der Trend zu Retaxationen über eher niedrige Beträge anhalte.

Streit um Bagatellsummen

„Es ist mir weiterhin unbegreiflich, warum die meisten Krankenkassen auch bei Bagatellsummen den kompletten Prozess durchlaufen. Allein die Personalkosten auf allen Seiten übersteigen die in Frage stehenden Summen um ein Vielfaches. Sparsamer und wirtschaftlicher wäre, dass Bagatellfälle bis zu einem gewissen Betrag nicht beanstandet würden“, so Hofferberth.

Hier könne man sich auch eine künftige Regelung durch den Gesetzgeber vorstellen: „Angesichts der angespannten Kassenlage der gesetzlichen Krankenversicherung könnte hier Bürokratie und Geld eingespart werden, welches in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger besser anlegt wäre.“