Teil- statt Nullretaxation

Retax-Frieden: AOK behält 30 Prozent Patrick Hollstein, 05.12.2022 07:59 Uhr

Die AOK hat ihre Null- in eine Teilretax umgewandelt. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Den Retax-Frieden von Sachsen-Anhalt hat sich die AOK teuer bezahlen lassen. Die für das 4. Quartal 2021 ausgesprochenen Retaxationen werden nicht gänzlich gestrichen – sondern in eine Teilretax umgewandelt.

Für die seit Ende 2020 vorgeschriebenen Dosierhinweise war die Friedenspflicht mehrfach verlängert worden. Für das 4. Quartal 2021 hat die AOK Sachsen-Anhalt mehrere hundert Apotheken retaxiert. Die Kasse vertritt die Position, dass bei fehlenden Angaben kein Vergütungsanspruch besteht. Der Landesapothekerverband (LAV) räumt zwar ein, dass die Retaxationen möglicherweise rechtens sind – aber in der Höhe nicht angemessen.

Nach langen Verhandlungen gab es nun einen Kompromiss: „Zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten“ haben sich LAV und AOK darauf verständigt, die laufenden Retaxationsverfahren „einvernehmlich im Vergleichswege ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder Präjudiz für den Sachverhalt“ zu beenden.

30 Prozent Abzug

Alle bislang ausgesprochenen Retaxationen mit dem Korrekturgrund 231 („AMVV – Dosierung fehlt“) werden für Mitgliedsapotheken des LAV korrigiert: Anstelle des kompletten Betrags werden nur 30 Prozent des Abrechnungsbetrags abgezogen, maximal 200 Euro je Packung. Voraussetzung ist ein fristgerechter schriftlicher Einspruch der Apotheke zur jeweiligen Beanstandung bis spätestens 19. Januar. „Mit Abschluss der Vereinbarung gelten die betroffenen Einsprüche der Apotheken, den Betrag betreffend, der über den oben genannten Vergleichswert hinausgeht, im Sinne des vertraglichen Beanstandungsverfahrens als zurückgewiesen.“

Für das laufende Jahr gibt es eine weitere Friedenspflicht: „Für diesen Zeitraum wird die AOK Sachsen-Anhalt insoweit wegen des eingangs beschriebenen Korrekturgrundes 231 (fehlende Dosierangaben auf Verordnungen verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel) keine Verrechnungen aus bereits abgeschlossenen Beanstandungsverfahren vornehmen, laufende Beanstandungsverfahren nicht weiter verfolgen und keine neuen Beanstandungsverfahren anstrengen.“

Heißt: Ab 1. Januar wird das System wieder scharf geschaltet – wohl solange, bis die Politik der Sache ein Ende macht.