Trink- und Sondennahrung

Präqualifizierung für enterale Ernährung wird Pflicht Alexandra Negt, 22.10.2021 14:53 Uhr

Enterale Ernährung kann zukünftig nur noch von Apotheken abgegeben werden, die eine entsprechende Präqualifizierung vorweisen können.
Berlin - 

Zwar gehören Trink- und Sondennahrung in den meisten Apotheken eher zu den Randgebieten, dennoch: Ab 2022 muss die Apotheke sich intensiver mit dem Thema beschäftigen. Denn wer Fresubin & Co. auf Kassenrezept abgeben möchte, der muss künftig eine Präqualifizierung vorweisen können.

Der GKV-Spitzenverband hat den Versorgungsbereich der enteralen Ernährung in den Kriterienkatalog zur Präqualifizierung aufgenommen. Zur enteralen Ernährung gehören sowohl die Trink- als auch die Sondennahrung. Aktuell noch bestehende Präqualifizierungen bleiben von der Regelung unberührt. Für alle Apotheken, denen eine Re-Präqualifizierung bevorsteht, bedeutet das, dass der Versorgungsbereich 03F15 R mit angekreuzt werden sollte. Anderenfalls ist die enterale Ernährung nicht mehr zu Lasten der Krankenkasse abrechenbar.

Unter enteraler Ernährung versteht man die klinische Ernährung über den Gastrointestinaltrakt. Diese kann entweder in Form der physiologischen oralen Nahrungsaufnahme (Trinknahrung) oder mittels Ernährungssonde erfolgen. Bei einer totalen parenteralen Ernährung (TPN) hingegen werden kleinmolekulare Nährstofflösungen intravenös (meist zentralvenös) verabreicht.

Generell ist die Präqualifizierung für diesen Bereich ab Januar möglich. Die Vorgaben zur Präqualifizierung sollten ohne Probleme von jeder Apotheke erfüllt werden können. Es werden ein Raum zur Beratung mit Sitzgelegenheit, die sachgemäße Lagerung und das Bereithalten von Mustern vorgeschrieben. Das gesamte pharmazeutische Personal kommt als fachliche Leitung infrage. Darüber hinaus wären auch Diätassistenten oder Ernährungswissenschaftler als fachliche Leitung einsetzbar.

Zuletzt wurde es aufgrund neuer Versorgungsverträge der DAK und KKH laut um das Thema enterale Ernährung. Die Preisvereinbarungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und den beiden Krankenkassen waren gescheitert. Versicherte, die auf enterale Ernährung angewiesen sind, können seit dem 1. Oktober nicht mehr ohne Genehmigung von der Apotheke versorgt werden.