Pharmazeutische Dienstleistungen

PharmDL: Warten auf den Schiedsspruch Patrick Hollstein, 20.05.2022 13:00 Uhr

Zusätzliche Dienstleistungen der Apotheken sollen vergütet werden, doch der Schiedsspruch lässt auf sich warten. Foto: Marcus Witte
Berlin - 

Bei der Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen (PharmDL) geht es langsam voran. Zwar ist das Schiedsverfahren gestern zu einem Ergebnis gekommen – wie es aussieht, ist jedoch nicht bekannt.

Am gestrigen Donnerstag hat ein weiterer Termin im Schiedsverfahren zur Einführung der pharmazeutischen Dienstleitungen stattgefunden. „Das Verfahren ist weitgehend zu einem Ergebnis gekommen“, teilt die Abda den Landesapothekerkammern und -verbänden mit. „Der schriftliche Schiedsspruch steht aber noch aus. Wann er vorliegen wird, ist nicht bekannt. Sobald er vorliegt, können umgehend weitere Informationen zur Verfügung gestellt und Einschätzungen vorgenommen werden.“

Zentraler Bestandteil für die Apotheken ist die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) inklusive Medikationsmanagement und -analyse. Die zweite Gruppe an Leistungen betrifft die Adhärenz: Wenn Apotheker über das normale Maß hinaus zur richtigen Anwendung beraten, soll das extra vergütet werden. Die Prävention soll den dritten Block der Leistungen ausmachen.

Eigentlich hätte schon zum 30. Juni vergangenen Jahres eine Einigung stehen sollen: Bis dahin war die gesetzliche Frist für die Verhandlungen gesetzt. Doch die Gespräche zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband waren nach mehreren Monaten ergebnislos geblieben, am Ende rief der DAV die Schiedsstelle an.

Das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG), das im Herbst 2020 verabschiedet wurde, sieht vor, dass jährlich etwa 150 Millionen Euro für PharmDL der Apotheken zur besseren Versorgung gesetzlich und privat krankenversicherter Patienten zur Verfügung gestellt werden sollen. Zur Finanzierung bezahlen die Kassen seit Jahresbeginn für jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung einen Aufschlag von 20 Cent – das Geld parkt derzeit in den Apotheken und muss später an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) überwiesen werden.