Apothekenbetriebsordnung

Pharmazieräte: Leitlinien für QMS, Klimatisierung und Barrierefreiheit Karoline Schumbach, 21.11.2012 11:53 Uhr

Klare Regeln: Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) hat ihre Resolutionen zur neuen ApBetrO veröffentlicht. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Fünf Monate nach Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist es soweit: Amtsapotheker und Pharmazieräte haben ihre Resolutionen zur Umsetzung verabschiedet. Damit steht erstmals ein offizieller Wegweiser zur Verfügung, an dem sich Apotheken und Kontrolleure bei der Revision künftig orientieren können.

Offene Fragen gab es bislang zum Beispiel in Bezug auf das QMS: Der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) zufolge sollen künftig bereits bei Erteilung der Betriebserlaubnis die Prozesse für das QMS definiert sein. Die in der ApBetrO geforderte regelmäßige Selbstinspektion und die externe Prüfung wollen die Pharmazieräte einmal jährlich durchgeführt sehen.

Wie die externe Überprüfung aussehen soll, können die Apotheken aber selbst festlegen. So kann die Teilnahme am Ringversuch des Zentrallabors (ZL) oder ein Pseudocustomer-Besuch ebenso angerechnet werden wie eine Revision durch die Aufsichtsbehörde. Wichtig sei, dass sich Apotheken an die externe Überprüfung gewöhnten, sagt Christian Bauer, Vorsitzender der APD.

Auch zur Überprüfung der Lagertemperaturen gibt es nun einheitliche Regelungen: Die Temperaturmessung in Lagerräumen und Rezeptur soll an mehreren Messpunkten einmal täglich durchgeführt und dokumentiert werden. Bei Temperaturen über 25 Grad müssen Apotheken entsprechende Maßnahmen zur Klimatisierung treffen.

Die in der ApBetrO geforderte Barrierefreiheit legen die Pharmazieräte wie folgt aus: Für neu eröffnete Apotheken wird der behindertengerechte Zugan Pflicht. Beim Eigentümerwechsel sollen die Voraussetzungen erneut geprüft werden. Bei bereits bestehenden Apotheken muss der Apothekenleiter versuchen, eine Lösung zu finden.

„Nichts tun geht nicht“, sagt Bauer. Wenn es für eine Apotheke keine Lösung gibt, müssten entsprechende Nachweise, zum Beispiel zum Denkmalschutz, erbracht werden.