Apothekenbetriebsordnung

Pharmazieräte: 2 Meter Abstand werden Pflicht Karoline Schumbach, 21.11.2012 15:12 Uhr

Mehr Platz für Beratung: Mindestens zwei Meter Abstand soll zwischen Bedienerplätzen und wartender Kundschaft eingehalten werden. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Mit den neuen Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) könnten nicht nur bauliche Maßnahmen in Bezug auf die Barrierefreiheit auf Apotheken zukommen. Um die Vertraulichkeit der Beratung in der Apotheke zu gewährleisten, fordert die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte (APD) erneut einen konkreten Mindestabstand zwischen den einzelnen Bedienplätzen und wartenden Kunden von mindestens zwei Metern. Dies könnte in einigen Apotheken eng werden.

In der ApBetrO ist lediglich festgelegt, dass die Vertraulichkeit des Beratungsgesprächs bewahrt wird. Die APD definiert diese Anforderung mit dem Maßband: Bereits in einer Resolution aus dem Jahr 2007 hatten die Pharmazieräte den Mindestabstand von zwei Metern gefordert.

Neu ist allerdings: Neueröffnungen von Apotheken werden nur erlaubt, wenn dieser Mindestabstand eingehalten wird. Bei bereits bestehenden Apotheken wird eine Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Forderungen gewährt.

Da die Arzneimittelversorgung in der Apotheke im Vordergrund steht, dürfen in der Apotheke keine Regale, Verkaufsschütten oder Verkaufsständer vor dem HV-Tisch platziert sein. Kunden, die die Apotheke betreten, sollen den HV-Tisch bereits am Eingang erkennen. Damit solle verhindert werden, dass Apotheken sich in Drogerien umwandelten, sagt Christian Bauer, Vorsitzender der APD.

Auch beim Thema Beratung gibt es neue Forderungen: So soll bei jedem Kundenkontakt individuell der Beratungsbedarf festgestellt werden. Diese Beratungspflicht gelte auch für Versandapotheken. Zusätzlich soll die Beratung beim Versenden von Arzneimitteln in das QMS integriert und dokumentiert werden. Die Beratung soll von den zuständigen Behörden überwacht werden.