Antragstellung und Abrechnung

Pflegehilfsmittel: Wirrwarr bei Kassen-IK 24.08.2026 09:08 Uhr

Berlin - 

Für Pflegehilfsmittel muss der Kostenvoranschlag elektronisch gestellt werden. Möglich ist dies über das Online-Vertragsportal. Doch es gibt ein Problem: Die AOKen und die Knappschaft können die mit „18“ beginnenden Pflegekassen-IK noch nicht elektronisch verarbeiten. Apotheken müssen die IK mit der „10“ verwenden. Für die Abrechnung kommen aber die „18“-er IK zum Einsatz.