Verordnung, Bestellung & Abgabe

Paxlovid: Was muss beachtet werden? Cynthia Möthrath, 24.02.2022 13:27 Uhr

Bei der Verordnung, Bestellung und Abgabe von Paxlovid müssen einige Sonderregelungen beachtet werden. Foto: Semi – stock.adobe.com
Berlin - 

Am Mittwoch hat Pfizer mit der Auslieferung von Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir) begonnen. Ab Freitag dürfen Ärzt:innen das neue antiviral wirksame Covid-Medikament verordnen. Bei Verordnung, Bestellung und Abgabe gelten einige Sonderregelungen, die beachtet werden müssen.

Verordnung: Wie werden Patient:innen mit Paxlovid versorgt?

  • Sobald ein positiver Coronatest vorliegt, soll der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin kontaktiert werden (gegebenenfalls auch telefonisch oder elektronisch)
  • Der Arzt/die Ärztin kann dann – nach patientenindividueller Abwägung – die Verordnung ausstellen und direkt an die Apotheke übermitteln
  • Der Arzt/die Ärztin muss den Patienten/die Patientin über die Wirkungsweise des Arzneimittels und mögliche Risiken aufklären
  • Falls bislang nur ein Schnelltest vorliegt, wird außerdem ein PCR-Test initiiert

Was muss bei der Bestellung beachtet werden?

  • Paxlovid darf nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung über den Großhandel bestellt werden (Bund-PZN: 17977087)
  • Der Großhandel muss das Arzneimittel unverzüglich liefern
  • Bestellungen auf Vorrat sind nicht erlaubt
  • Nach § 4 Abs. 1 Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) kann die verschreibende Person die/den Apotheker:in in geeigneter Weise – insbesondere fernmündlich – über die Verschreibung und deren Inhalt unterrichten, wenn die Anwendung keinen Aufschub erlaubt
  • Apotheker:innen müssen sich Gewissheit über die Identität der verschreibenden Person verschaffen
  • Die Verschreibung muss der Apotheke unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form nachgereicht werden

Wie läuft die Abgabe von Paxlovid?

  • Das Medikament muss nach Eintreffen in der Apotheke per Botendienst an den Patienten/die Patientin abgegeben werden
  • Bei der Abgabe muss das dafür bereitgestellte Dokument „Hinweise für den Anwendenden“ in Papierform beigelegt werden (zu finden auf der Internetseite des BfArM unter Arzneimittelinformationen, Seite 52 bis 62)

Wie wirkt Paxlovid?

Während Nirmatrelvir eine bestimmte Protease von Sars-CoV-2 hemmt, fungiert Ritonavir als Booster: Durch die Kombination kommt es zu synergistischen Effekten. Ritonavir verlangsamt durch die hochpotente Inhibition von Cytochrom P450 – insbesondere CYP3A4 – und von P-Glykoprotein, den Metabolismus von Nirmatrelvir und sichert dadurch ausreichend hohe Wirkspiegel.

Achtung Wechselwirkungen!

Dennoch ist Paxlovid mit Vorsicht zu genießen – denn es gibt zahlreiche Wechselwirkungen, die unbedingt beachtet werden müssen. Davor warnt aktuell auch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ): „Ritonavir besitzt ein hohes Interaktionspotenzial, unter anderem als Inhibitor von CYP3A4 und P-Glykoprotein.“ Ritonavir blockiert einen wichtigen Abbauweg in der Leber, welcher von vielen Arzneimitteln genutzt wird. Dadurch kann es zu zahlreichen Wechselwirkungen kommen. „Durch den gleichzeitigen Einsatz können die Plasmaspiegel zahlreicher Arzneimittel verändert werden, was zu signifikanten Arzneimitteltoxizitäten oder relevanter Wirksamkeitsminderung führen kann“, so das RKI.