Prüfpflicht

Off-Label-Use: Genehmigung vergessen, wer zahlt? 29.04.2025 15:10 Uhr

Berlin - 

Kommt ein Arzneimittel außerhalb der von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete zum Einsatz, spricht man von einem Off-Label-Use. Grundsätzlich ist Ärztinnen und Ärzten eine zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln erlaubt; diese muss aber vorab als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genehmigt werden. Ist die Apotheke in der Prüfpflicht?