Nullretaxation

AOK nimmt Toner-Retax zurück Alexander Müller, 29.04.2016 15:04 Uhr

Berlin - 

Große Erleichterung in einer Apotheke bei Hannover: Die AOK Niedersachsen nimmt eine Retaxation in Höhe von 21.500 Euro zurück. Die Kasse hatte die Zahlung zunächst verweigert, weil das Rezeptimage nicht leserlich gewesen sein soll. Doch nachdem die Apotheke eine neue Verordnung des Arztes samt Anschreiben besorgen konnte, lenkte die Kasse ein.

Die AOK hatte ein Rezept über das Hepatitis-Präparat Harvoni (Ledipasvir/Sofosbuvir) sowie Ribavirin retaxiert. Die Rezeptprüfstelle der Kasse konnte den vom Arzt bedruckten Teil auf dem Image nicht mehr erkennen und forderte eine lesbare Kopie. Sollte dies nicht innerhalb der Einspruchsfrist geschehen, werde man den Betrag von der nächsten Rechnung absetzen, kündigte die AOK an. Die Arztpraxis half aus und stellte eine neue Verordnung aus.

Heute bekam die Apotheke einen Anruf von der AOK, dass die Sache damit erledigt sei. Die Apothekerin erklärte der Kasse auch, warum sie den Fall öffentlich gemacht hatte: „Es steht mir doch nicht zu, den Kollegen eine so wichtige Information vorzuenthalten“. Schließlich müssten die Apotheker wissen, dass ihnen fünfstellige Retaxationen drohten, nur weil der Arzt seinen Druckertoner nicht rechtzeitig ersetzt habe. Das habe die Dame von der AOK eingesehen.

Dass es überhaupt zu dem ganzen Ärger kam, hat die Apothekerin verärgert: Das Rechenzentrum habe Kassen-IK und Versichertennummer übermittelt, die Originalverordnung liege der Kasse ebenfalls vor. Und auf dem Rezept zu seien die Angaben des Arztes gut lesbar gewesen. Ansonsten hätte sie das Rezept ja auch gar nicht beliefern können. Auch vom Rechenzentrum habe es keine Rückfragen gegeben. Anderen Rezepte dieser Praxis aus dem entsprechenden Zeitraum habe die AOK auch nicht beanstandet.

Die Apothekerin ist jedenfalls sehr erleichtert, dass die Sache jetzt ausgestanden ist. Vielleicht gib sie dem Team heute sogar noch einen Sekt auf den Erfolg aus. Sie hat zwar nur eine mündliche Zusage für die Rücknahme, verlässt sich aber auf das Wort der AOK-Mitarbeiterin. Und mit dem „Schwarz auf Weiß“ ist das ja sowieso so eine Sache, wie sie bei der Toner-Retax lernen musste.

Vorgaben für die Druckqualität gibt es für Arztpraxen übrigens nicht. Die Apotheke darf grundsätzlich nur lesbare Rezepte beliefern. Für den Druck in der Offizin gibt es dagegen klare Vorgaben. Die Technische Anlage 2 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung empfiehlt OCR-Schriften in 10 Punkt Größe. Bei der Schreibdichte sind 10 oder 12 Zeichen pro Zoll vorgesehen (cpi), bei Hochpreisern ausnahmsweise 15 cpi.

Sogar der Kontrast ist geregelt: Andere Farben als Schwarz sind unzulässig, beim Aufdruck soll ein Druckkontrast von mindestens 55 Prozent PCS erreicht werden. „Hierzu ist das Farbband rechtzeitig auszuwechseln, wenn visuell die Farbe als 'schwarz' nicht erkannt wird“, heißt es in der Technischen Anlage.