Keine wöchentliche Verfügbarkeitsabfrage
Nullretax wegen nachträglichem Defektbeleg 29.10.2025 13:20 Uhr
Berlin -
Sind Rabattarzneimittel nicht lieferbar, darf die Apotheke austauschen. Allerdings muss sie die Nichtverfügbarkeit beim Großhandel dokumentieren. Eine Abfrage einmal wöchentlich genügt dazu nicht, hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (LSG) entschieden.