Keine wöchentliche Verfügbarkeitsabfrage

Nullretax wegen nachträglichem Defektbeleg 29.10.2025 13:20 Uhr

Berlin - 

Sind Rabattarzneimittel nicht lieferbar, darf die Apotheke austauschen. Allerdings muss sie die Nichtverfügbarkeit beim Großhandel dokumentieren. Eine Abfrage einmal wöchentlich genügt dazu nicht, hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (LSG) entschieden.