Notdienstpauschale sinkt um 4 Prozent 22.09.2025 10:57 Uhr
Die Notdienstpauschale ist im zweiten Quartal leicht gesunken. Pro geleistetem Volldienst werden 533,76 Euro ausgezahlt, im ersten Quartal waren es noch 556,22 Euro. Grund ist die geringere Anzahl an Packungen bei gleichzeitig gestiegener Anzahl an Notdiensten.
Im Vergleich zum Vorquartal sank die Notdienstpauschale um 22,46 Euro beziehungsweise 4 Prozent. Hintergrund ist die schwache Nachfrage in den Apotheken: Die Zahl der abgesetzten Packungen sank gegenüber dem Vorquartal um 2,5 Prozent auf knapp 195,8 Millionen. Selbst im Vergleichsquartal des Vorjahr hatte sie mit 197,3 Millionen höher gelegen.
Gleichzeitig ist die Zahl der gemeldeten Notdienste leicht gewachsen: 16.804 Apotheken leisteten insgesamt 77.044 Volldienste, im ersten Quartal waren es noch 75.800 gewesen. Das ergibt einen Zuwachs von 1,6 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl aber deutlich um 11,9 Prozent zurückgegangen; Hintergrund ist die Umstellung des Notdienstsystems in Bayern zum Jahresbeginn.
Maßgeblich für die Berechnung sind die auf den Treuhandkonten des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) vorhandenen Mittel. Nach Abzug der Verwaltungskosten von erneut nur 1000 Euro stand ein Betrag von 41,1 Millionen Euro zur Verfügung; im ersten Quartal waren es noch knapp 42,2 Millionen Euro. Im zweiten Quartal 2024 standen 41,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Notdienstpauschale ist in den vergangenen Jahren stetgi gewachsen, weil inzwischen vier große Kammerbezirke (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz) die Notdienstverteilung über ein geodatenbasiertes System optimiert haben. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2023 sank die Zahl der Notdienste zuletzt in Hessen und Rheinland-Pfalz um jeweils 43 Prozent, in Bayern um 34 Prozent und in Baden-Württemberg um 24 Prozent. Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden bundesweit knapp 95.000 Notdienste pro Quartal geleistet, im Jahresdurchschnitt 2024 noch knapp 88.000 Notdienste pro Quartal. Durch die Verkleinerung des Divisors bei annähernd gleichem Ausschüttungsbetrag steigt die Pauschale.