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Notdienstapotheken melden Bestände an Ärzte Patrick Hollstein, 28.04.2023 16:44 Uhr

Die Notdienstapotheken in Schleswig-Holstein sollen den Bereitschaftspraxen ihre aktuellen Bestände schicken. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

In Schleswig-Holstein haben sich Apotheken und Praxen auf Maßnahmen zur besseren Versorgung im Notdienst verständigt. Laut Vereinbarung zwischen Apothekerkammer und Kassenärztlicher Vereinigung (KVSH) übermitteln die Notdienstapotheken den Bereitschaftspraxen tagesaktuell ihre Bestände an vorab definierten Arzneimitteln.

Unter Moderation von Gesundheitsstaatssekretär Dr. Oliver Grundei haben sich Vertreter:innen von Ärzten, Apothekern und Großhandel zur Situation insbesondere der Antibiotikaversorgung für Kinder ausgetauscht, die als Notfälle in die Anlaufpraxen der KVSH außerhalb der üblichen Sprechzeiten kommen. Um eine trotz des derzeitigen Mangels bestmögliche Versorgung sicherzustellen, vereinbarten die Beteiligten ab sofort eine engmaschigere Abstimmung.

Dazu gehört, dass die Notdienstapotheken täglich ihre Warenbestände für die von der KVSH benannten antibiotischen Wirkstoffe an die jeweiligen Notdienstpraxen ihres Einzugsbereichs übermitteln, damit die angespannte Versorgungslage abgemildert wird. Darüber hinaus wird derzeit die Umsetzung weiterer Schritte zur Verbesserung der Versorgung in Zusammenarbeit mit den Beteiligten geprüft.

Mehr Einsatz vom Bund gefordert

Grundei betonte: „Die Beteiligten des Gesundheitswesens in Schleswig-Holstein zeichnet eine große Bereitschaft aus, gemeinsam Lösungen zu finden, um die Versorgung im Land zu verbessern. Mein herzlicher Dank gilt den Akteuren für die nun eingeleiteten Maßnahmen. Sie löst nicht das Problem des derzeitigen Mangels, dass die Bundesregierung deutlich engagierter angehen muss. Aber sie wird dazu beitragen, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Situation zu verbessern.“

„Die Apothekerschaft hat seit Wochen auf die dramatische Lage bei Antibiotikasäften hingewiesen und konstruktive Lösungsvorschläge gemacht, um eine Versorgung der Patienten über die Notdienstapotheken sicherzustellen“, so Kammerpräsident Dr. Kai Christiansen. „Gut, dass die Sorgen der Apothekerschaft nun ernst genommen werden mit dem runden Tisch mit Vertretern des Ministeriums, des pharmazeutischen Großhandels, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Apothekerkammer Schleswig-Holstein. Der dabei gefundene Lösungsversuch wird von der Apothekerkammer vollumfänglich unterstützt und mitgetragen.“

Die KV-Vorsitzende Dr. Monika Schliffke betont: „Wir sehen jetzt für die Notdienstversorgung im Rahmen der Verfügbarkeit eine Lösung, Kindern und Eltern so schnell wie möglich zu helfen und ihnen abends und an Wochenenden lange Wege zu ersparen.“

Streit um Dispensierrecht

Zuvor hatte die KV ein Dispensierrecht ins Spiel gebracht: Die zwölf kinderärztlichen und 30 allgemeinmedizinischen Anlaufpraxen sollten einen Vorrat an Antibiotikasäften anlegen und diese den Eltern direkt mitgeben dürfen. Konkret sollen die Praxen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes einen Wochenvorrat bei ihrer jeweiligen Referenzapotheke bestellen können, wobei die KVSH in Vorleistung gehen würde. Die Apotheke soll laut Vorschlag dann jeweils ein einzelnes Rezept für die Abrechnung erhalten.