Lieferung von Medikamenten

Notdienst: Darf der Kollege aushelfen? Patrick Hollstein, 23.12.2022 14:26 Uhr

Wie kann man Kolleg:innen mit Medikamenten helfen, die über Weihnachten Notdienst haben? Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Infektionswelle rollt, doch ab morgen müssen die rund 1200 Apotheken im Notdienst die Versorgung alleine stemmen. Wie schön wäre es, wenn man im Vorfeld die Restbestände an Fiebersäften und Antibiotika einsammeln und den Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stellen könnte. Geht das?

Auf ihren Notdienst bereiten sich Apothekerinnen und Apotheker in der Regel gründlich vor: Was verordnet der Arzt, stimmen die Bestände? Die Weihnachtsfeiertage sind dabei eine besondere Herausforderung, denn immerhin sind die Patientinnen und Patienten drei Tage lang auf sich alleine gestellt. In diesem Jahr kommen die Lieferengpässe hinzu, die seit Monaten ein bislang ungekanntes Ausmaß angenommen haben.

Was wäre also naheliegender gewesen, als eine Lösung für die vielerort fehlenden Fiebersäfte und Antibiotika zu suchen. In Zeiten ohnehin knapper Verfügbarkeit ergibt es schließlich keinen Sinn, wenn dringend benötigte Präparate in Apotheken liegen, aus denen sie nicht abgerufen werden können. Doch die Chance wurde vertan, genauso wie seit vier Monaten keine Lockerung für die Rezeptur/Defektur auf den Weg gebracht wurde.

Was also können Apotheken tun, um sich in Eigeninitiative vor Ort gegenseitig zu helfen? Laut § 17 Abs. 6c dürfen Apotheken von anderen Apotheken keine Arzneimittel beziehen. Doch es gibt Ausnahmen, etwa für Filialverbünde, aber auch für die Klinikbelieferung oder im Rahmen einer Betriebsaufgabe. Keine Großhandelserlaubnis wird auch im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs gefordert.

Ausnahme für Akutfälle

Und dann gibt es noch eine Ausnahme für Arzneimittel, „die in dringenden Fällen von einer Apotheke bezogen werden“. Ein dringender Fall liegt demnach vor, „wenn die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich ist und wenn das Arzneimittel nicht rechtzeitig bezogen oder hergestellt werden kann“.

Laut Bayerischer Landesapothekerkammer (BLAK) ist diese Ausnahme zwar nicht so auszulegen, dass Apotheken im Vorfeld eines Notdienstes auf Vorrat Medikamente etwa eine Wanne legen und der diensthabenden Apotheke zur Verfügung stellen können. Doch wenn man den Kollegen im Notdienst anruft, weil eine Patientin oder ein Patient sonst nicht versorgt werden können, sollte man als Apothekerin oder Apotheker auf der sicheren Seite sein. Auch oder gerade im Weihnachtsnotdienst 2022.

Wichtig ist übrigens noch die Dokumenation: „Werden Arzneimittel von Apotheken bezogen oder von diesen an andere Apotheken weitergegeben, muss zusätzlich die Chargenbezeichnung des jeweiligen Arzneimittels dokumentiert und auch dem Empfänger mitgeteilt werden.“