Teilmengenabgabe

Nirvesimab: Sonder-PZN gilt rückwirkend 08.01.2025 12:33 Uhr

Berlin - 

Aufgrund des Versorgungsmangels Nirsevimab-haltiger Arzneimittel (Beyfortus) haben sich der GKV-Spitzenverband und DAV auf Abgabeerleichterungen geeinigt. Geben Apotheken eine Teilmenge ab, muss die Sonder-PZN 02567053 dokumentiert werden, und zwar rückwirkend seit dem 24. September 2024.