Vergütung und Austauschregelungen

Niedersachsen: Neuer Vertrag für Sprechstundenbedarf 11.03.2026 11:57 Uhr

Berlin - 

In Niedersachsen haben Landesapothekerverband (LAV) und die Verbände der Krankenkassen erstmals einen gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Arzneiliefervertrag zum Sprechstundenbedarf (SSB) abgeschlossen. Der Vertrag tritt zum 1. Juli in Kraft.

Mit dem neuen Vertrag werde die bisherige, über viele Jahre gewachsene Struktur aus Vereinbarungen und ergänzenden Regelungen aus bundesweiten Verträgen vollständig abgelöst und eine einheitliche und bürokratiearme Grundlage für die Versorgung der niedersächsischen Vertragsärztinnen und -ärzte mit Sprechstundenbedarf durch die Apotheken geschaffen, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.

Auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sei es damit gelungen, eine moderne und gleichzeitig versorgungssichere Grundlage für den Sprechstundenbedarf in Niedersachsen zu etablieren. Ein Schwerpunkt der neuen Vereinbarung liegt auf der Vergütung für die Lieferung von Impfstoffen durch die Apotheken an die niedersächsischen Vertragsärztinnen und -ärzte: Die Apotheken erhalten im Rahmen von zwei zeitlichen Stufenanpassungen künftig 80 Cent pro Impfdosis. Nach Erreichen definierter Vertragsziele der Apotheken erfolgt die Vergütungserhöhung in einer dritten Stufe auf 1 Euro.

Bisheriger Vertrag zu Ende 2025 gekündigt

Erstmals werden außerdem die gängigen Vorrangsregelungen bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln auch bei der Versorgung mit Sprechstundenbedarf angewandt. Diese strukturelle Neuregelung unterstütze eine effiziente, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung im Bereich des Sprechstundenbedarfs, so die Vertragsparteien.

Der LAV hatte im Sommer die bis dahin bestehenden Regelungen zum 31. Dezember 2025 gekündigt. In der Folge habe man umfangreiche und konstruktive Verhandlungen geführt, die nun zu dem innovativen Vertrag geführt hätten. Um eine stabile Versorgung sicherzustellen, wurde die Friedenspflicht zunächst bis zum 31. März und schließlich bis zum 30. Juni verlängert. Durch das Inkrafttreten des neuen Vertrages zum 1. Juli ist somit ein vertragsloser Zustand ausgeschlossen.

Der Sprechstundenbedarf umfasst Mittel, die während einer Behandlung an mehr als einer Patientin oder einem Patienten oder im Rahmen eines Notfalls in der Praxis angewendet werden. Beispiele dafür sind Arzneimittel, Impfstoffe oder auch Verbandmittel.