Wechselwirkungen

Neue Hinweise für Knoblauchpräparate APOTHEKE ADHOC, 04.04.2008 15:43 Uhr

Berlin - 

Für Knoblauchpräparate, die mehr Knoblauch (Allium sativum) als 0,8 Gramm entsprechend frischem Pflanzenmaterial enthalten, müssen nach Beschluss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Packungsbeilagen geändert werden. Aufgrund von Wechselwirkungen kann bei gleichzeitiger Einnahme des HIV-Medikaments Saquinavir dessen Plasmaspiegel erniedrigt werden.

In einer Studie hatten neun Probanden drei Wochen lang den Proteaseinhibitor (400 Milligramm, dreimal täglich) und eine Knoblauchzubereitung, die zwei Knoblauchzehen von je vier Gramm entsprachen, eingenommen. Acht Stunden nach der Einnahme war der Plasmaspiegel von Saquinavir um 54 Prozent erniedrigt. Auch zehn Tage nach Absetzen des Knoblauchräparats war der Wert noch deutlich vermindert. Wechselwirkungen zwischen Knoblauch-haltigen Arzneimitteln und anderen Proteaseinhibitoren konnten dagegen nicht festgestellt werden.

Mit Wirkung zum 1. Juli dieses Jahres müssen die Hersteller die entsprechenden Änderungen in den Abschnitten „Vorsichtsmaßnahmen“ und „Wechselwirkungen“ der Gebrauchs- und Fachinformationen vornehmen. Unter „Vorsichtsmaßnahmen“ wird es einen Hinweis geben, dass das Präparat bei gleichzeitiger Einnahmen von Saquinavir nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden sollte. Zudem sollte eine Therapiekontrolle des Aidsmedikaments erfolgen. Unter den „Wechselwirkungen“ wird der Hinweis aufgeführt sein, dass bei zeitgleichzeitiger von Saquinavir dessen Wirksamkeit vermindert sein kann.

Eine in den USA durchgeführte Studie hatte festgestellt, dass 35 Prozent der Aids-Patienten, die eine antiretrovirale Therapie erhalten, auch gleichzeitig Knoblauchzubereitungen einnehmen.