Verwendete PZN angeben

Nach BSG-Urteil: Retaxfalle Hashcode 15.06.2026 10:43 Uhr

Berlin - 

Mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) wurde zwar klargestellt, dass Apotheken die für die Rezepturherstellung benötigten Bestandteile nicht anteilig abrechnen müssen. Retaxgefahr besteht dennoch. Denn im Hashcode muss gemäß Technischer Anlage 1 die tatsächlich verwendete Pharmazentralnummer (PZN) angegeben werden. Doch die stimmt nicht immer mit der kleinsten, günstigsten Packung überein. Denn welche Packungsgröße die Apotheken tatsächlich nutzen, bleibt ihnen überlassen.