Morphin-Anbruch: Pfleger sucht Hilfe bei Apotheker 23.10.2026 15:09 Uhr
Besonders in der Palliativpflege kommt regelmäßig Morphin zum Einsatz. Doch in der Praxis gibt es ein Problem mit den Brechampullen 10 mg. „Ich wurde von einem Pfleger angerufen und um Rat gefragt, weil er sie auf zwei Spritzen aufgeteilt hat“, sagt ein Apotheker. Hintergrund sei, dass der Arzt die Dosis von 5 mg angibt, aber eine 10 mg Einzelampulle verordnet habe. Beim Morphin-Hersteller Hameln Pharma kennt man das Problem.
Der Anruf einer Pflegekraft ließ den Inhaber kopfschüttelnd zurück. „Ich habe in dem Gespräch betont, dass es sich bei den Brechampullen um keine Mehrdosenbehälter handelt“, sagt er. Der Pfleger habe eigentlich gewusst, dass er die Injektionslösung nicht zweimal aufziehen könne, sei aber ratlos wegen der Anweisung des Arztes gewesen. Seine Lösung sei gewesen, nach dem Öffnen bereits zwei Spritzen aufzuziehen und diese zeitversetzt zu geben.
Apotheker verweist auf Hygiene
„Aber wie läuft das hygienisch“, fragt der Apotheker. Er riet dem Pfleger, den Arzt zu informieren und das Schmerzmittel nur einmal zu verwenden. Außerdem fragte er selbst bei Hameln Pharma nach. „Dort wusste man darüber Bescheid“, sagt er.
Vertriebschef Dr. Stefan Bartsch ist das Thema Mehrfachentnahme aus Einzeldosisbehältnissen und die Verwendung von Restmengen bekannt. Es gebe deshalb regelmäßig Anfragen, sagt der Chemiker, der für Westeuropa zuständig ist.
Einzeldosis bleibt Einzeldosis
„Nach Bewertung der aktuell verfügbaren hygienischen und rechtlichen Grundlagen sollte ein als Einzeldosisbehältnis beziehungsweise ein ‚zur einmaligen Anwendung‘ gekennzeichnetes Injektionspräparat grundsätzlich entsprechend seiner Zweckbestimmung als Einmalanwendung behandelt werden.“ Technische Entnahmehilfen wie Mini-Spike, Filterkanüle oder Einmalspritze änderten die Zweckbestimmung eines Einzeldosisbehältnisses nicht.
Eine Arbeitsgruppe empfehle, dass die Portionierung aus Einzeldosisbehältnissen für denselben oder verschiedene Patienten ausschließlich in der Apotheke unter qualitätskontrollierten Reinraumbedingungen erfolgen solle. „Eine Mehrfachentnahme im Stations-, Praxis-, Pflege- oder Hospizbereich wird grundsätzlich nicht als Standardverfahren angesehen.“
Restmengen wegwerfen
Vor diesem Hintergrund sei die routinemäßige Verwendung von Restmengen aus angebrochenen Einzeldosisbehältnissen aus hygienischer und haftungsrechtlicher Sicht nicht zu empfehlen. Für Bartsch gibt es nur eine Reaktion auf verbliebenes Morphin in der Ampulle: „Restmengen sollten entsprechend der Kennzeichnung und den Vorgaben der Fachinformation verworfen werden“, sagt er.
Sollten indes regelmäßig kleinere patientenindividuelle Dosen benötigt werden, sollten bevorzugt geeignete Packungsgrößen, zugelassene Mehrdosenbehältnisse oder gegebenenfalls in der Apotheke hergestellte patientenindividuelle Zubereitungen in Betracht gezogen werden, rät er. Tatsächlich wisse man in vielen Praxen noch nicht, dass kleinere Einheiten auf dem Markt sind. Hameln etwa bietet seit Januar eine 5 mg-Ampulle an. „Eine Abweichung von diesem Vorgehen führt nicht automatisch zu einer Haftung. Im Falle eines unerwünschten Ereignisses können jedoch die Einhaltung des fachlichen Standards, die Organisation der Prozesse, die Dokumentation sowie die Begründung einer Abweichung überprüft werden.“ Eine Mehrfachentnahme oder Aufbewahrung verbleibender Restmengen werde „ausdrücklich nicht empfohlen“.
Hameln ist eng mit dem Morphin-Entdecker verbunden. Firmengründer Dr. Wilhelm Kerstein übernahm 1890 die Raths-Apotheke, die zuvor Friedrich Wilhelm Sertürner gehörte, auf den das Präparat zurückgeht. Schmerzmittel machen auch heute noch das Kerngeschäft des Familienunternehmens aus.