Verbandmittel

Minusgeschäfte für Apotheken Karoline Schumbach, 20.07.2012 15:27 Uhr

Berlin - 

Verbandstoffe sind für Apotheken kein lohnendes Geschäft mehr, denn die Zuschläge, die die Apothekerverbände mit den Krankenkassen ausgehandelt haben, sind gering: So dürfen zum Beispiel Apotheken in Berlin bei Versicherten der AOK Nordost laut aktuellem Arzneiliefervertrag vom November 2011 für Verbandstoffe bei einem Apothekeneinkaufspeis (AEK) bis 49,99 Euro keinen Cent Zuschlag abrechnen. Bereits seit 2005 soll der Zuschlag so geregelt sein.

Für einige Apotheken heißt das, dass sie – je nach Kondition beim Großhändler – sogar unter AEK liefern müssen: Denn gibt es für den Artikel keinen Rabatt und verlangt der Großhändler zusätzliche Gebühren wie den Herstellerbezugsausgleich, erstattet die Kasse am Ende weniger, als die Apotheke bezahlt hat.

Das Minus lässt sich nur durch geschickte Verhandlungen mit dem Großhandel ausgleichen. Sonderangebote gibt es allerdings oft erst bei größeren Bestellmengen. Wird nur ein einzelner Artikel vom Patienten benötigt, muss entweder das Minus in Kauf genommen werden – oder der Rest an Lager gelegt werden.

Zumindest kartellrechtliche Probleme gibt es für die Apotheken nicht, wenn sie Minusgeschäfte machen: Denn das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis greift laut Bundeskartellamt nur für Unternehmen mit überlegener Marktmacht. Im vorliegenden Fall seien die Apotheken aber keine Unternehmen mit einer solchen Stellung, sondern die einzigen Händler, über die Arzneimittel an gesetzlich Versicherte abgegeben würden, so ein Sprecher der Behörde.