Hilfstaxe

Mehr Geld für Zyto-Apotheken? Janina Rauers, 23.02.2012 12:45 Uhr

Berlin - 

Ab März soll die neue Hilfstaxe gelten. Dem Entwurf zufolge sollen die Pauschalen für die Anfertigung von Zytostatika-Zubereitungen und Lösungen mit Schmerzmitteln steigen. Fraglich bleibt allerdings, wie viel davon unter dem Strich übrig bleibt: Denn gleichzeitig sollen die Apotheken höhrere Abschläge zahlen. In diesen Tagen holen sich Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband die Zustimmung ihrer Mitglieder.

 

Bei der Anfertigung patientenindividueller Sterilrezepturen setzt sich der Apothekenabgabepreis aus der Summe der Einkaufspreise für die in der Rezeptur verwendeten Substanzen, dem Arbeitspreis und dem Preis des Primärpackmittels zusammen. Letzterer soll künftig entfallen, wenn die Packung der Trägerlösung verwendet wird. Dazu kommt die Umsatzsteuer.

Für Zytostatika-Lösungen soll die Pauschale für die Apotheken von 69 auf 79 Euro, für Analgetika-Lösungen von 39 auf 50 Euro steigen. Der Arbeitspreis für Cardioxane-Lösungen soll von 54 Euro auf 79 Euro erhöht werden. Wie bislang sind für monoklonale Antikörper 67 Euro vorgesehen, für Ernährungslösungen 64 Euro sowie für Lösungen mit Antibiotika, Virustatika oder Calciumfolat 39 Euro.

Bei der Berechnung des Abschlags müssen die Apotheken den zweitgünstigsten Einkaufspreis zugrunde legen. Für Zyto-Anfertigungen sollen künftig bei generischen Wirkstoffen 25 Prozent statt bislang 10 Prozent fällig werden, bei lösungen mit Calciumfolinat erhalten die Kassen 50 Prozent statt 35 Prozent. Gleichzeitig wird der reguläre Kassenabschlag auch für Methadon-Lösungen und L-Polamid-Einzeldosen gestrichen; entsprechend wurden die Nettoabgabepreise gesenkt.

Bei Verwürfen kommt es darauf an, ob die Rezeptur in der Apotheke oder in einem Herstellbetrieb angefertigt wurde: Restbestände von Epirubicin oder Irinotecan dürfen beispielsweise nur Apotheken mit eigenem Sterillabor abrechnen. Die Posten müssen gesondert gekennzeichnet sein; hier soll es eine Übergangsfrist bis zum 1. August geben.