FFP2-Abrechnung

Maskengeld: Kontrolle und Gebühren Alexander Müller, 19.01.2021 10:33 Uhr

Für die Abrechnung der FFP2-Masken verlangen die Rechenzentren eine Gebühr. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die zweite Phase der Maskenverteilung läuft schleppend an, weil die Krankenkassen die Berechtigungsscheine verspätet verschickt haben. Doch jetzt werden die Coupons in den Apotheken gesammelt – und können am Monatsende erstmals abgerechnet werden. Die Rechenzentren kontrollieren die Angaben und verlangen für die zusätzliche Dienstleistung unterschiedliche Gebühren.

Kostenträger sind in diesem Fall nicht die Krankenkassen, sondern das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Die Rechenzentren haben sich verpflichtet, einmal monatlich eine Sammelrechnung für ihre Kunden zu erstellen und rechnen dann bilateral mit diesen ab. Von Januar bis einschließlich Mai können die Apotheken einen Vordruck für den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) entsprechend der Abda-Vorgaben bedrucken und mit in die normale Rezeptabrechnung geben. Das ARZ Haan hat gegenüber Kunden angekündigt, dafür einen eigenen roten Umschlag beizulegen.

Explizit zulässig ist es, den Masken-Beleg handschriftlich auszufüllen. Denn aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit konnte der Vorgang nicht in jedem Warenwirtschaftssystem umgesetzt werden. So ermöglicht Marktführer Noventi eine automatische Bedruckung für Prokas und Awinta One, Kunden mit Jump, Infopharm und Pharmasoft müssen die Anzahl der abgegebenen Masken dagegen händisch auf dem NNF-Beleg eintragen. Bei Pharmatechnik laufen IXOS und XT vollautomatisch. ADG will beim nächsten Update die Option ausspielen – zusammen mit der angepassten Bedruckung des Kassenbons. CGM Lauer kann den Beleg ebenfalls bedrucken.

Weil die Rechenzentren wiederum Kunden mit allen möglichen Warenwirtschaftssystemen haben, müssen sie sich sowieso auf eine manuelle Abrechnung einstellen. Selbst die in der Apotheke bedruckten NNF-Abrechnungen für die Masken können die Hochleistungsscanner im Rechenzentrum nicht einlesen. Es würde sich schlicht nicht lohnen, die Maschinen für diesen kurzen Zeitraum darauf zu programmieren – anders als für den „normalen“ NNF-Beleg zur Abrechnung der Notdienste. Die Belege für die Maskenabgabe – ob handschriftlich ausgefüllt oder bedruckt – werden also vom Scanner als nicht lesbar ausgeworfen und müssen manuell bearbeitet werden.

Dabei kontrollieren die Rechenzentren mittels eigens programmierter Software die Angaben durchaus auf Plausibilität. Wenn das Verhältnis aus abgerechneten Maskensets so gar nicht zum gewohnten Rx-Volumen passt, fragen sie bei der Apotheke nach, ob es für die Abweichung eine Erklärung gibt oder ob sich um einen Fehler handelt. Alle abgerechneten Masken werden in einer Sammelrechnung zusammengetragen und als CSV-Datei an das BAS übermittelt.

Für diese Dienstleistungen werden die Rechenzentren eine eigene Gebühr erheben, da der Aufwand die größtenteils automatisierte Rezeptabrechnung doch deutlich übersteigt. Details zu den Konditionen werden auf Nachfrage noch nicht verraten, im Markt kursieren aber verschiedene Varianten. So erhebt Noventi eine prozentuale Gebühr entsprechend der gewohnte Konditionen bei der Rezeptabrechnung. ARZ Haan, NARZ und ARZ Darmstadt tendieren dem Vernehmen nach zu einer pauschalen Abrechnungsgebühr. Dabei könnte es sich – gemessen am Aufwand – um eine zweistellige Summe monatlich handeln.

Die Gebühr wird bei der Ausschüttung abgezogen – und damit stellt sich für Apotheken eine weitere Frage: Wann kommt das Geld? Ausgezahlt wird aus dem Gesundheitsfonds, weshalb neben dem BAS und dem Bundesgesundheitsministerium auch das Bundesfinanzministerium beteiligt ist. Die Überweisung könnte also durchaus ein paar Tage dauern. Und anders als bei der Rezeptabrechnung ist bei der Vergütung für die Masken keine Abschlagszahlung vorgesehen. Im Durchschnitt geht es pro Apotheke insgesamt um einen fünfstelligen Betrag, der gegebenenfalls vorfinanziert werden muss.

Die Rechenzentren bieten auch dafür Lösungen, um die Liquidität sicherzustellen. So gewährt beispielsweise Noventi bis Ende März die Möglichkeit einer zusätzlichen monatlichen Abschlagszahlung von 10.000 Euro zum 14. des aktuellen Monats. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 37 Euro. Solche Modelle gehören bei den Rechenzentren zum Standard, oft lohnt sich für Apotheken aber auch die Finanzierung über die eigene Hausbank.