AOK-Rabattverträge

Lücken in der Friedenspflicht Alexander Müller, 10.08.2011 09:22 Uhr

Berlin - 

Eigentlich hat die AOK die Friedenspflicht für die neuen Rabattverträge um einen Monat bis Ende August verlängert. Doch die AOK Nordost hat dies nicht akzeptiert und die Verträge zum Monatsbeginn „scharf gestellt“. Für Apotheken in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies, dass sie jeden Lieferausfall dokumentieren und ihre Kunden notfalls mehrfach umstellen müssen.

Aus Sicht der AOK Nordost sei eine Verlängerung der Friedenspflicht über Juli hinaus nicht notwendig, teilte der Berliner Apotheker-Verein (BAV) mit. Die Apotheken könnten Lieferausfälle mit dem vereinbarten Sonderkennzeichen bedrucken und eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgeben. Bei Einhaltung dieses Verfahrens hätten sie auch keine Retaxierungen zu befürchten, so die AOK laut BAV-Rundschreiben. Die Kasse habe allerdings auch darauf hingewiesen, dass viele Apotheken das Kennzeichen für die Nichtverfügbarkeit fehlerhaft oder gar nicht verwendet hätten.

Gemäß der Friedenspflicht durften die Apotheken AOK-Versicherte bislang mit ihrem gewohnten Arzneimittel versorgen, wenn der neue Rabattpartner noch nicht lieferfähig war. Zwar hat sich die Situation entschärft, Ausfälle gibt es dem Vernehmen nach aber noch immer täglich. AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann hatte daher Ende Juli bekannt gegeben, dass die Übergangsregelung auch im August noch gilt.

Der AOK-Bundesverband hatte die Verlängerung der Friedenspflicht mit dem Wunsch nach einer möglichst reibungslosen Umsetzung der neuen Rabattverträge begründet. Auch sollte den Apotheken der Mehraufwand durch die Dokumentation eines Lieferausfalls erspart werden. Allerdings sei es den einzelnen AOKen unbenommen, regional andere Lösungen zu finden, heißt es beim Bundesverband.

Warum die AOK Nordost ausgeschert ist, war auf Nachfrage bislang nicht zu erfahren. Die Apotheker in Berlin fürchten Nachteile für die Patienten, weil sie unter Umständen mehrfach umgestellt werden müssen. Auch beim Apothekerverband Brandenburg versteht man den Sinneswandel der AOK nicht. Denn zum Start der Rabattverträge sei die Kasse von der Übergangsregelung durchaus überzeugt gewesen, sagte ein Sprecher. Jetzt will man sich mit der AOK zusammensetzen.

Auch die AOK Bayern hat sich nicht an der Verlängerung der Friedenspflicht beteiligt. Allerdings gibt es im Freistaat eine eigene Vereinbarung mit dem Landesapothekerverband. Die Apotheken in Bayern sind dem Vernehmen nach nicht schlechter gestellt als ihre Kollegen in anderen Bundesländern.