Sterilherstellung

Apozyt stoppt Lucentis-Auseinzelung APOTHEKE ADHOC, 26.03.2014 15:16 Uhr

Nur Original-Lucentis: Apozyt und Novartis haben bis zum Ende des Berufungsverfahrens einen Vergleich geschlossen. Foto: Augenklinik Ulm/Prof. Dr. Lang
Berlin - 

Im Streit um die Auseinzelung von Lucentis haben sich Apozyt und Novartis auf einen Vergleich geeinigt: Apozyt wird das Ophthalmikum mit dem Wirkstoff Ranibizumab zunächst nicht mehr selbst in Fertigspritzen umfüllen, sondern das Original vertreiben – bis die zweite Instanz entschieden hat. Avastin (Bevacizumab) von Roche und Eylea (Aflibercept) von Bayer werden hingegen auch weiterhin ausgeeinzelt.

Die Aposan-Tochter Apozyt und Novartis streiten seit drei Jahren über das Abfüllen von Fertigspritzen. In dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg ging es um die Präparate Lucentis und Avastin, die zur Behandlung der Altersbedingten Makuladegeneration eingesetzt werden.

Apozyt hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, so dass der Fall in die zweite Instanz geht und am Hanseatischen Oberlandesgericht weiterverhandelt wird. Derweil haben die Unternehmen außergerichtlich einen Vergleich geschlossen: Bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens verzichtet Apozyt auf die Auseinzelung von Lucentis und vertreibt stattdessen das Original.

Patientenindividuelle Fertigspritzen mit Bevacizumab oder Aflibercept werden allerdings auch weiterhin hergestellt und vertrieben. „So bleibt die Therapiefreiheit erhalten“, sagt Aposan-Geschäftsführer Dr. Clemens Künzer. Die Vereinbarung schaffe außerdem bis zum Ende des Berufungsverfahrens die gewünschte Rechtssicherheit.

Novartis hat inzwischen eine neue, als Fertigarzneimittel zugelassene Lucentis-Fertigspritze auf den Markt gebracht: Die Spritzen enthalten etwas mehr als die für die Injektion benötigten 0,05 Milliliter. Die überschüssige Menge wird wie bisher verworfen. Bis zur Klärung des Berufungsverfahrens wird Apozyt diese Original-Spritzen vertreiben.