Kassenabschlag

LSG: Erfolg für Kassen „unwahrscheinlich“ Alexander Müller, 11.05.2010 13:15 Uhr

Berlin - 

Der GKV-Spitzenverband hat bereits angekündigt, die Klage gegen den Schiedsspruch fortzuführen. Allerdings haben die Ambitionen der Kassen nach dem Abschluss des Eilverfahrens einen Dämpfer erfahren: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung zur sofortigen Vollstreckung des Schiedsspruchs eine summarische Prüfung des Schiedsspruchs vorgenommen. Danach hält das Gericht einen Sieg der Kassen im Hauptsacheverfahren für „unwahrscheinlich“. Das geht aus der schriftlichen Begründung der Richter hervor, die APOTHEKE ADHOC vorliegt.

Nach der kurzen Prüfung des Schiedsspruchs kommen die LSG-Richter zu dem Schluss, dass sich die Schiedsstelle vermutlich innerhalb ihres Gestaltungsspielraums bewegt habe und die Entscheidung den rechtsstaatlichen Maßstäben genügt habe. „Daher dürfte die Anfechtungsklage der Beigeladenen eher geringe Erfolgsaussichten haben, so dass die sofortige Vollziehung anzuordnen war“, so die Richter.

Im Hauptsacheverfahren sind die Entscheidungen des Sozialgerichts Berlin und in zweiter Instanz des LSG nicht rechtskräftig, solange die Parteien Rechtsmittel einlegen könnten. Das letzte Wort hat das Bundessozialgericht.