Betriebsprüfung

Kürzere Fristen bei Steuer-Selbstanzeigen Alexander Müller, 25.07.2011 14:51 Uhr

Berlin - 

Ob berechtigt oder nicht - viele Apotheken treibt derzeit die Angst vor einer Betriebsprüfung um. Grundsätzlich gilt: Wer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen und seine Daten stets ordentlich pflegt, hat vom Finanzamt wenig zu befürchten. Doch wenn in den Abrechnungen größere Ungereimtheiten auftauchen, drohen Steuernachzahlungen oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung. Früher konnten Steuersünder den Schaden mit einer Selbstanzeige in Grenzen halten. Doch die Gesetze wurden in diesem Jahr zu Gunsten des Fiskus verschärft - bislang allerdings ohne Effekt.

Seit Anfang Mai gilt das „Schwarzgeldbekämpfungsgesetz“. Damit wurde unter anderem die schuldbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige im Steuerrecht, genauer in der Abgabenordnung (AO), neu geregelt. Steuersünder können jetzt nicht mehr mit Gnade rechnen, wenn die Steuerfahnder ihnen schon auf den Fersen sind. Sobald eine Betriebsprüfung angekündigt wurde, hat eine Selbstanzeige neuerdings keine schuldbefreiende Wirkung mehr. Früher konnten man noch bis zum tatsächlichen Beginn der Prüfung selbst alles offenlegen, im Steuerrecht spricht man dann vom „Fußmattenprinzip“.

Bislang gibt es unter Apotheken nach übereinstimmender Auskunft der großen Steuerberatungsgesellschaften nur vereinzelt Fälle von Selbstanzeigen. Auch bei den Behörden, etwa der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD), ist es insgesamt ruhig geblieben: „Es gab nach der Gesetzesänderung keinen messbaren Ausschlag“, sagte ein Sprecher. Lediglich im vergangenen Jahr habe es eine große Welle an Selbstanzeigen gegeben, nachdem die Finanzdirektion im Jahr 2009 CDs mit Steuersündern gekauft hatte.

Abgesehen von diesem Sonderfall haben die Finanzämter dem Sprecher zufolge aber die Erfahrung gemacht, dass sich tatsächliche Steuerbetrüger nicht so leicht aus der Ruhe bringen lassen. Sie hätten auch schon vor der Verschärfung der Gesetze bei einer drohenden Betriebsprüfung nur selten von der Möglichkeit einer Selbstanzeige Gebrauch gemacht.

Apotheken werden bei der OFD nicht als gesonderte Statistik geführt. Gerüchte, wonach Niedersachsens Apotheken besonders im Fadenkreuz der 1100 Ermittler stünden, wies der Sprecher aber zurück: „Apotheker stehen nicht unter Generalverdacht.“ Es gebe zwar immer wieder Fälle von Verfolgungswahn in einzelnen Berufsgruppen, das seien aber gefühlte Auffälligkeiten.