Korruptionsgesetz

Mietzuschüsse werden kritisch Alexander Müller, 11.06.2013 15:08 Uhr

Was ist noch erlaubt? Nach einer geplanten Verschärfung des Korruptionsgesetzes müssen Apotheker ihre Zusammenarbeit mit Ärzten überprüfen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Bundesländer werden im Bundesrat voraussichtlich eine Gesetzesinitiative einbringen, um Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen. Auch wenn die Initiative auf die Bestechlichkeit von Ärzten zurückgeht, betrifft die geplante Änderung des Strafgesetzbuches auch Apotheker. Mietvereinbarungen mit Ärzten wären nach dem Strafparagraphen zumindest kritisch.

Apothekern ist es bereits heute verboten, Ärzte zu beeinflussen, damit diese ihre Patienten schicken. Ein Graubereich sind Fälle, in denen der Arzt Mieter des Apothekers ist. Zuschüsse oder eine Beteiligung an der Praxiseinrichtung kommen immer wieder vor. Gerade in ländlichen Regionen kann dies die einzige Chance sein, überhaupt einen Arzt am Ort zu halten – und damit die eigene Existenz zu sichern.

Eindeutig unzulässig sind solche Vergünstigungen, wenn eine Gegenleistung – vielleicht sogar vertraglich – vorgesehen ist. Wenn der Mietzuschuss des Apothekers etwa an die Anzahl der eingelösten Rezepte aus dieser Praxis gekoppelt ist.

Doch auch ohne konkrete Vereinbarung können Ärzte zu Problemmietern werden. Entscheidend ist, ob der Arzt auch dann Anspruch auf den gewährten Vorteil hätte, wenn er kein Arzt wäre. Anders formuliert: Könnte ein Bäcker zu den gleichen Konditionen beim Apotheker mieten?

Bei der Bewertung ist aber auch die Wettbewerbssituation zu beachten: In einem Dorf mit nur einem Arzt und einem Apotheker liegt der Fall anders als in einem Ballungsgebiet mit mehreren konkurrierenden Apotheken.

Die Intention des Gesetzes sei eindeutig, erklärt Rechtsanwalt Dr. Patrick Teubner von der Berliner Kanzlei Krause & Kollegen: „Es sollen keine Abhängigkeiten entstehen.“ Zuschüsse zur Miete hätten daher immer eine gewisse Nähe, ein Geschmäckle.

Mit der im Bundesrat angestrebten Gesetzesinitiative würden künftig die strengeren Vorgaben des Korruptionsstraftatbestandes gelten, erklärt Teubner. Zwar gebe es laut Gesetz eine „Grenze der Sozialadäquanz“, also allgemeine Höflichkeiten. „Aber selbst Klimapflege ist als korruptionsauslösend anerkannt“, so Teubner.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) geht einen anderen Weg: Er will das Thema Ärzte-Korruption über eine Änderung des Sozialgesetzbuches angehen. Ein entsprechender Vorschlag soll Ende des Monats im Bundestag diskutiert werden.

Die Krankenkassen und Ärzteverbände hatten den Vorstoß jedoch als zu unpräzise kritisiert. Sie würden den Vorschlag zum Strafparagraphen aus den Bundesländern bevorzugen.