Kompressionsstrümpfe abrechnen: Was ist zu beachten? 20.07.2026 10:49 Uhr
Kompressionsstrümpfe werden in Apotheken individuell angemessen und dann beim Kostenträger abgerechnet. Nicht immer ist vorab eine Genehmigung einzuholen, beispielsweise bei der AOK.
Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen sind in der Produktgruppe 17 im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Demnach haben die Produkte bei regelmäßiger Nutzung im gewöhnlichen Umfang in der Regel eine Haltbarkeit von sechs Monaten. Allerdings kann bei signifikanter Änderung relevanter Körpermaße, beispielsweise aufgrund einer Gewichtsänderung, eine Folgeversorgung schon früher begründet sein.
Serie, rund- oder flachgestrickt
Eine „Serienfertigung“ – in der Regel rundgestrickt – ist immer angezeigt, wenn aufgrund der Körpermaße/-form auf Basis der Maßtabellen/Größentabellen der Hersteller eine Versorgung möglich ist.
Eine „Maßanfertigung“ ist erforderlich, wenn aufgrund der Körpermaße/-form nicht mit einer Serienfertigung versorgt werden kann.
Flachgestrickte medizinische Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung kommen zur Anwendung, wenn weder eine „Serienfertigung“ noch rundgestrickte medizinische Kompressionsstrümpfe in Maßanfertigung aufgrund der Indikation oder der Körpermaße/-form und der individuellen Strukturgegebenheiten eine Versorgung ermöglichen oder wenn krankheitsbedingt eine höhere Stiffness (höhere Wandstabilität) des Gestrickes notwendig ist, um (Lymph-)Ödemen besser entgegenzuwirken und um Hautfalten besser zu überspannen, damit ein Einschneiden in Hautfalten verhindert wird, heißt es im Hilfsmittelverzeichnis.
Genehmigung und Kostenvoranschlag
Werden Kompressionsstrümpfe an Versicherte der Techniker Krankenkasse abgegeben, gilt eine Genehmigungsfreigrenze. Versicherte können pro Jahr mit bis zu zwei Verordnungen über identische Kompressionsstrümpfe genehmigungsfrei bis je 300 Euro netto versorgt werden. „Die Freigrenze von 300 Euro gilt für die gleiche Hilfsmittelpositionsnummer, jedoch unabhängig davon, ob Einzel-Kompressionsstrümpfe verordnet wurden oder eine Paar-Versorgung“, heißt es von der Kasse.
Dabei gilt die Paarversorgung als Versorgungseinheit. Die Freigrenze wird bei paarweiser Versorgung nicht auf einen Strumpf heruntergerechnet. Eine Einzelstück-Versorgung liegt vor, wenn die Kompressionsstrümpfe für die gleiche Körperseite bestimmt sind – beispielsweise zweimal linker Unterschenkel.
Die AOK übernimmt für rundgestrickte Strümpfe und Strumpfhosen die Kosten in Höhe der Festbeträge. Bei der AOK gilt eine Genehmigungsfreiheit für maximal zwei Versorgungen pro Versicherten pro Kalenderjahr – jeweils bis 145 Euro brutto. Für flachgestrickte Kompressionsstrümpfe gelten hingegen Vertragspreise und es bedarf einer Genehmigung.
„7“ ankreuzen und Empfang bestätigen
Abgerechnet werden kann nur, wenn Versicherte den Empfang der Ware durch Unterschrift auf der Rückseite des Rezeptes bestätigen. Einige Kassen fordern zusätzlich eine Empfangsbestätigung. Auf dem gesonderten Formular ist auch zu vermerken, ob Versicherte eine höherwertige Versorgung wollten oder nicht.
Auf dem Kassenrezept muss der Status 7 angekreuzt sein, der für eine Hilfsmittelverordnung notwendig ist. Ärzte sollten die Diagnose auf dem Rezept vermerken und den Verweis „nach Maß“. Um einen Haftrand bei Halbschenkel- und Schenkelstrümpfen in Rechnung stellen zu können, muss auf der Verschreibung auch „mit Haftrand“ angegeben werden.