Apothekenbetriebsordnung

Keine Freigabe für Rezeptsammelstellen APOTHEKE ADHOC, 20.10.2011 19:29 Uhr

Berlin - 

Rezeptsammelstellen müssen auch künftig in jedem Fall von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Der Referentenenwurf zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sieht keine Erleichterungen bei der Rezeptsammlung für Apotheken vor. Mit einer Klarstellung will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den sicheren Betrieb von Rezeptsammelstellen erhöhen. Rezepte müssen laut Entwurf in einem verschlossenen Behälter gesammelt werden, der vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt ist. Diese Klarstellung dient dem Ministerium zufolge dem Datenschutz.

Ob von den Änderungen auch Pick-up-Stellen betroffen sind, ist dem Entwurf nicht zu entnehmen. Noch im Eckpunktepapier zur Novelle hatte das BMG vorgesehen, dass Apotheken überall Rezepte sammeln dürfen. Auch die vorherige Bedarfsprüfung sollte wegfallen. Damit wollte das Ministerium die Apotheken bei der Rezeptsammlung mit Versandapotheken gleichstellen.

Dies wurde in den Referentenentwurf nicht aufgenommen: Die Erlaubnis für den Betrieb einer Rezeptsammelstelle bleibt an den konkreten Bedarf gebunden und wird befristet für drei Jahre erteilt. Die ABDA hatte gefordert, dass auch Pick-up-Betreiber sich dieser Bedarfsplanung unterziehen müssen.