Schiedsverfahren

Keine Basis für Kassenabschlag Alexander Müller, 18.08.2011 15:24 Uhr

Berlin - 

Das Schiedsverfahren zum Kassenabschlag 2010 läuft an. Am 6. September verhandeln der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) in Berlin. Bereits gestern haben sich die drei unabhängigen Vorsitzende, Dr. Rainer Daubenbüchel, Professor Dr. Ingwer Ebsen und Professor Dr. Christian Starck, zu einer Vorbesprechung in Frankfurt getroffen.

Über die Inhalte des Gesprächs soll vor dem Start des Schiedsverfahrens nichts veröffentlicht werden. Fest steht aus Sicht der Unabhängigen nur, dass nichts feststeht. Selbst die Basis, von der aus verhandelt wird, ist zwischen den Vertragspartnern umstritten: Während die Apotheker von 1,75 Euro Abschlag ausgehen, beginnen die Verhandlungen aus Sicht der Kassen bei 2,30 Euro.

Hintergrund ist das Schiedsverfahren zum Kassenabschlag 2009. Die Schiedsstelle hatte den Zwangsrabatt auf 1,75 Euro abgesenkt. Dagegen hatte der GKV-Spitzenverband geklagt, das Verfahren liegt derzeit beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Bis zu einer letztinstanzlichen Klärung akzeptieren die Kassen den neuen Abschlag nicht als Verhandlungsgrundlage. Sie berufen sich auf den - noch von Ulla Schmidt (SPD) festgeschriebenen - Wert von 2,30 Euro.

Die Schiedsstelle wird es bei der Verhandlung in zwei Wochen nicht einfach haben, einen Kompromiss zu finden. Ein erstes Treffen der Kassen und Apotheker war am 4. Juli ohne Ergebnis geendet.

Für 2011 und 2012 hat die schwarz-gelbe Bundesregierung den Kassenabschlag mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) auf 2,05 Euro festgesetzt. Danach soll er wieder frei verhandelt werden.