Apothekenhonorar

Kassenabschlag: GKV legt Widerspruch ein APOTHEKE ADHOC, 25.01.2010 19:16 Uhr

Berlin - 

Die Senkung des Kassenabschlags von 2,30 auf 1,75 Euro steht wieder in den Sternen. Wie ein Sprecher des Deutschen Apothekerverbands (DAV) gegenüber APOTHEKE ADHOC bestätigte, hat der GKV-Spitzenverband bereits am Freitag Widerspruch gegen die von der Schiedsstelle empfohlene Absenkung eingelegt. Da der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, kann die Absenkung nicht wie geplant umgesetzt werden.

Der DAV musste die Rechenzentren daraufhin zurückpfeifen: Anders als ursprünglich geplant müssen bei der Abrechnung nun vorerst weiterhin 2,30 Euro statt 1,75 Euro als Rabatt an die Kassen abgezogen werden. Auch die Rückzahlung für 2009 kann nicht wie geplant erfolgen.

Der DAV will sich mit dem Veto der Kassen jedoch nicht kampflos abfinden: „Wir werden einen Antrag beim Sozialgericht Berlin auf Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Entscheidung der Schiedsstelle stellen“, sagte der Sprecher. Ziel sei, dass das Urteil der Schiedsstelle so schnell wie möglich umgesetzt werde.