Apothekenhonorar

Kassen prüfen Schiedsspruch Alexander Müller, 19.01.2010 10:43 Uhr

Berlin - 

Für die Apotheken werden die kommenden vier Wochen spannend: Solange hat der GKV-Spitzenverband Zeit, gegen den zugestellten Beschluss der Schiedsstelle in Sachen Kassenabschlag zu klagen. Ob die Kassen diesen Schritt gehen werden, ist einer Sprecherin zufolge noch offen: Derzeit werde die schriftliche Begründung des Schiedsspruchs geprüft. Auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) sowie das Bundesgesundheitsministerium haben das Schreiben der Schiedskommission erhalten.

Laut Schiedsspruch vom 21. Dezember wird der Kassenrabatt um 55 Cent auf 1,75 Euro gesenkt. Nachdem am Freitag die Begründung eingegangen war, hat der DAV am Montag die Rechenzentren schriftlich gebeten, bereits für den Abrechnungsmonat Januar den neuen Betrag zu veranschlagen.

Die Kassen haben mit dieser Vorgehensweise kein Problem: „Das ist der logische Schritt aus der Schiedsentscheidung“, sagte die GKV-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Der neue Abschlag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2009 und bis auf Weiteres.“ Dieser Schritt des DAV sei „ganz normal“ und hätte auch nicht mit dem GKV-Spitzenverband abgesprochen werden müssen, so die Sprecherin.