Grippeimpfstoffe

Kassen bleiben bei Apotheken-Ausschreibung Désirée Kietzmann, 14.12.2010 14:24 Uhr

Berlin - 

Die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt setzen auch für die kommende Grippesaison 2011/12 auf exklusive Partner. Die Versorgung mit Influenza-Impfstoffen wurde erneut von allen Kassen des Landes gemeinsam ausgeschrieben. Wie im vergangenen Jahr konnten sich die Apotheken für die drei Losgebiete Magdeburg, Halle und Dessau bewerben. Wer die Zuschläge erhält, ist noch nicht klar.

Um den Gewinnern ausreichend Vorbereitungszeit zu lassen, wollten die Kassen eigentlich bereits Mitte Dezember die Zuschläge erteilen. Da jedoch eine Apotheke die Ausschreibung juristisch angefochten hat, gibt es Verzögerungen. Angesichts des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens rechnen die Kassen frühestens im Januar mit der Bekanntgabe der Gewinner.

Für die aktuelle Saison hatte im März die Stern-Apotheke aus Magdeburg den Zuschlag für das gesamte Bundesland erhalten. Inhaber Boris Osmann würde die Versorgung gerne fortsetzen und hat sich erneut beworben. Wie viele Apotheken sich daneben an der Ausschreibung beteiligt haben, war nicht zu erfahren.

Die Kassen feiern ihr Konzept als Erfolg. „Wir setzen weiterhin auf die Ausschreibung, da uns das wirtschaftliche Ergebnis überzeugt hat“, sagte ein Sprecher der IKK gesund plus gegenüber APOTHEKE ADHOC. Zur Höhe der Einsparungen wollte er keine Angaben machen. Im Vorfeld waren die Kassen von einem Volumen in siebenstelliger Höhe ausgegangen.


Auch in der kommenden Saison gibt es für die Ausschreibungsgewinner keine Mengengarantie. Denn die Kassen dürfen den Ärzten nicht vorschreiben, bei welcher Apotheke sie ihren Impfstoff bestellen. Nach Osmanns Einschätzung waren die Impfstoffmengen, die bei anderen Apotheken bestellt wurden, allerdings gering. Beschwerden von Ärzteseite habe es zwar mehr als erwartet gegeben. In den meisten Fällen seien dabei aber technische Lieferdetails bemängelt worden, so Osmann. Die Kassen rechnen erst in Kürze mit den Abrechnungsdaten von August und September und wollen dann die Erfüllungsquote ermitteln.

Regulatorisch sehen sich die Kassen auf der sicheren Seite. „Alle bisherigen Gerichtsentscheidungen geben uns Recht“, so der IKK-Sprecher. Der Landesapothekerverband (LAV) hatte angezweifelt, dass die Ausschreibung der Impfstoffversorgung rechtmäßig ist. Das Sozialgericht Magdeburg hatte die Klage allerdings abgewiesen, auch eine Beschwerde vor dem Landessozialgericht Essen blieb ohne Erfolg.