Verblisterung

Kammer warnt vor Haftungsfragen APOTHEKE ADHOC, 12.10.2011 10:38 Uhr

Berlin - 

Keine Vorteile, stattdessen zusätzliche Risiken: In Brandenburg haben Ärzte- und Apothekerkammer ein vernichtendes Urteil über die maschinelle Verblisterung für Heimpatienten gesprochen. In einem gemeinsamen Positionspapier lehnen beide Organisationen die Zweitverblisterung ab. Dr. Jürgen Kögel, Präsident der Apothekerkammer, sorgt sich unter anderem um die Frage der Haftung.

Mit der Zweitverblisterung gingen die Apotheker erhebliche Risiken ein, etwa bei Fragen zur Stabilität und Haltbarkeit unterschiedlicher Arzneimittel in einem Blister. Auch im gemeinsamen Positionspapier mit den Ärzten wird das Problem thematisiert: Heimbewohner könnten den Deckungsschutz verlieren, da „die Haftung wegen nicht bestimmungsmäßigen Gebrauchs beziehungsweise Wegfalls der Kausalitätsvermutung aufgrund nicht vorgesehener Kombinationsaufbewahrung entfällt“.

Kögel kritisiert, dass die Heime Druck auf die Apotheken ausübten, die Dienstleistung anzubieten. „Wir schließen nicht aus, dass das Verblistern in Einzelfällen Vorteile haben kann - in Heimen sollte sich aber das Pflegepersonal um die Arzneimittel kümmern“, so der Kammerpräsident. Im Positionspapier kritisieren Ärzte und Apotheker, dass beim Verblistern lediglich kommerzielle Interessen von Blisterunternehmen und Heimträgern bedient würden. Eine Verbesserung der Versorgung könne nicht erreicht werden.

Die Heilberufler kritisieren unter anderem, dass Grundanforderungen an die Versorgungsqualität nicht erfüllt würden: Die Zweitverblisterung beschränke das Arzneimittelsortiment beziehungsweise die Darreichungsformen auf insgesamt höchstens 400 Präparate - in Deutschland seien aber rund 50.000 Medikamente zugelassen. Und vor allem ältere Patienten erhielten oft flüssige Zubereitungen.

Auch beim Faktor Zeit sehen die Kammern Schwierigkeiten: Der zusätzliche Arbeitsgang verzögere die Bereitstellung des Arzneimittels. Medikationsänderungen würden regulär erst nach Wochen ausgeführt, kurzfristige Korrekturen seien nur manuell möglich und damit aufwändig und risikoreich.

Die Kammern seien immer offen für Verbesserungen, hätten aber beim Verblistern „erhebliche Zweifel“, so Kögel. Beim Verblistern wird laut Positionspapier die Verantwortung des Pflegepersonals eingeschränkt, stattdessen gebe es unnötige Kosten und Verpackungsmüll sowie ein erhöhtes Risiko durch die zusätzlichen Arbeitsschritte. Es sei nicht erkennbar, dass die Risiken beseitigt werden könnten, heißt es weiter.