Apotheken können sich bewerben

Kammer spendiert 190 Ringversuche Hanna Meiertöns, 13.02.2023 14:44 Uhr

Die Teilnahme an den Ringversuchen des Zentrallaboratoriums ist kostenpflichtig. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Apotheken sehen sich mit steigenden Kosten und anderen wirtschaftlichen Belastungen konfrontiert, die Qualitätskontrolle soll daran aber nicht scheitern: Die Apothekerkammer Berlin erstattet daher in diesem Jahr 190 Apotheken die Teilnahmegebühren am Ringversuch des Zentrallaboratoriums (ZL).

Die Teilnahme an Qualitätskontrollen durch das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) im Rahmen von Ringversuchen ist freiwillig, zur Qualitätssicherung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln wird in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) allerdings zusätzlich zur Selbstinspektion auch die regelmäßige Teilnahme an externen Qualitätsüberprüfungen empfohlen. Das ist für Apothekeninhaber:innen in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden, in diesem Jahr erstattet die Apothekerkammer Berlin diese erstmals – für 25 Prozent der Berliner Apotheken.

Angebot ist begrenzt

Pro Apotheke werden die Nettokosten von 133 Euro für einen Rezeptur-Ringversuch übernommen, dafür kann bis Ende November ein entsprechender Antrag mit Rechnung des ZL bei der Kammer eingereicht werden. Für die ersten 190 Berliner Apotheken, die einen solchen Antrag einreichen, sichert die Kammer eine Erstattung in Höhe von 133 Euro zu. Die Kosten für Zusatzzertifikate über die Mikrobiologische Qualität oder Kennzeichnung werden nicht übernommen.

Mit dieser Maßnahme sollen die Apotheken auch in schwierigen Zeiten unterstützt und eine freiwillige Überprüfung der Qualität gefördert werden, so die Kammerpräsidentin Dr. Kerstin Kemmritz. „Mir ist bewusst, dass man dafür trotzdem erstmal Zeit und Personal aufwenden muss“, eine Rückmeldung zur Qualität der hergestellten Arzneimittel sei allerdings wichtig. „Es ist gut zu wissen, wo man steht“, so Kemmritz – gerade jetzt, wenn durch die Lieferengpässe wieder vermehrt Rezepturen hergestellt würden.

In Hessen erlässt die Kammer in diesem Jahr für ein Quartal den Beitrag; Hintergrund sind die Sondereffekte, die den als Berechnungsgrundlage dienenden Gesamtumsatz des Vorvorjahres verzerren. Da dieses „Mehr“ an Beitragseinnahmen von der Kammer nicht benötigt werde, hat die Delegiertenversammlung beschlossen, es denen zurückzugeben, die es erwirtschaftet haben.