Arzneiformen

BAK: Jede dritte Packung erklärungsbedürftig APOTHEKE ADHOC, 24.04.2015 09:36 Uhr

Berlin - 

Zur Beratung gehört nicht nur die Information über Risiken und Nebenwirkungen – sondern auch über die korrekte Anwendung. Jedes dritte verordnete Medikament (31 Prozent) ist allein wegen seiner Darreichungsform besonders beratungsbedürftig. Dies hat die Bundesapothekerkammer (BAK) vom hauseigenen Prüfinstitut DAPI ausrechnen lassen.

Von den 613 Millionen Packungen, die laut DAPI im vergangenen Jahr zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet wurden, fallen demnach rund 190 Millionen Packungen in Kategorien, die als erklärungsbedürftig gelten.

Den größten Anteil machten Darreichungsformen aus, die grundsätzlich nicht geteilt werden dürfen: 87 Millionen Packungen. BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer: „Apotheker beraten zur Teilbarkeit, weil wir aus Studien wissen, dass Patienten rund ein Viertel aller Tabletten vor der Einnahme teilen.“

Dahinter folgen Medikamente zur Injektion beziehungsweise Infusion (29 Millionen Packungen) und Medikamente zur Inhalation (19 Millionen Packungen). Weitere erfasste Darreichungsformen waren Medikamente zur ophthalen, nasalen, vaginalen oder rektalen Anwendung (55 Millionen Packungen).

„Viele Medikamente sind komplizierter anzuwenden als allgemein angenommen. Eine Tablette unzerkaut zu schlucken ist vergleichsweise einfach. Schwieriger ist es, sich selbst Insulin zu spritzen oder mit einem Pulverinhalator richtig zu inhalieren“, kommentierte Kiefer, der auch Vorsitzender des DAPI ist.

Würden Arzneimittel falsch angewendet, bemerkten Patienten dies selbst meist nicht. Fehlanwendungen könnten aber die Wirksamkeit eines Präparats verändern oder zu unerwünschten Wirkungen führen. Kiefer: „Jeder Patient sollte sich in der Apotheke die richtige Anwendung seiner Medikamente zeigen oder erklären lassen.“

Apotheker erklären laut Kiefer auch die Zubereitung von Medikamenten wie Trockensäften oder beraten zur korrekten Anwendung von festen Darreichungsformen, die nicht einfach geschluckt werden können. Ein Beispiel für diese Arzneiformen sind Buccaltabletten, die sich langsam in der Mundhöhle auflösen sollen.

Das DAPI hatte die Daten der standeseigenen Rechenzentren mit einer Marktabdeckung von 80 Prozent ausgewertet und auf den gesamten GKV-Markt hochgerechnet. Nicht erfasst wurde die Abgabe von Medikamenten ohne Rezept und an Privatversicherte.