Zweitimpfung nötig

Janssen: Impfnachweis wird angepasst dpa/APOTHEKE ADHOC, 18.01.2022 17:48 Uhr

Eine Einmalimpfung mit dem Covid-19-Vaccine Janssen stellt kein abgeschlossenes Impfregime mehr dar. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Bis Anfang kommenden Monats sollen in Deutschland die digitalen Impfnachweise an jüngste EU-Vorgaben sowie an Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Janssen angepasst werden. Denn Seit dem 15. Januar gelten für Corona-Impfnachweise einheitliche Kriterien – eine Einmalimpfung mit dem Vektorimpfstoff von Janssen stellt demnach kein vollständiges Impfschema mehr dar, zumindest in Deutschland.

Die Stiko empfiehlt die Einmalimpfung mit dem Covid-19 Vaccine Janssen bereits seit längerem nicht mehr. Vier Wochen nach der Impfung mit dem Vektorimpfstoff sollte mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffen nachgeimpft werden. Die Booster-Impfung wird nach weiteren drei Monaten empfohlen. Nun wird die Einmalimpfung deutschlandweit nicht mehr als abgeschlossenes Impfregime anerkannt.

Impfzertifikate nur noch neun Monate gültig

Durch die Anpassung der Impfnachweise soll die Vorgabe der Europäischen Union, nach der Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gegen das Coronavirus gültig sind umgesetzt werden, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Dienstag in Berlin sagte. Im Zuge dessen sollen in Deutschland demnach auch die Vorgaben für eine Impfung mit dem Vakzin von Janssen geändert werden.

Als geimpft mit vollständigem Grundschutz gilt man in Deutschland künftig erst dann, wenn auf die Janssen-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt, so der Sprecher. Dies solle möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech oder Moderna erfolgen, wie er bekräftigte. Der vollständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig.

Mit diesem Schritt soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nachgekommen werden. Diese empfiehlt allen Menschen ab 18 Jahren, die eine erste Janssen-Dosis erhalten haben, ihre Immunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren. Die Optimierung der Immunisierung mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Impfdosis wird dabei unabhängig vom Zeitpunkt der Erstimpfung empfohlen – aber mit einem Mindestabstand von vier Wochen.

Deutschland weicht von EU-Regelung ab

Laut der EU-weiten Zulassung für diesen Impfstoff hingegen ist für die Grundimmunisierung nur eine Impfstoffdosis nötig – die Regeln in Deutschland weichen somit künftig hiervon ab. Probleme könnte es dabei mit dem QR-Code geben, den die Apotheke ausstellt. Eigentlich gelten die digitalen Impfzertifikate EU-weit. Die Sonderregel für Deutschland dürfte demnach beim Scannen im EU-Ausland nicht zu ungültigen Impfnachweisen führen.

Eine Drittimpfung sei zudem auch nach Janssen-Erstimpfung sowie einer Zweitimpfung sinnvoll, auch hier idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff, so der Sprecher. Heute zählen in einigen Bundesländern Janssen-Erstgeimpfte nach nur einer weiteren Impfung schon als „geboostert“, wenn es um 2G-plus-Regeln geht und Eintritt nur Geimpften und Genesenen gestattet ist, die zudem getestet sind oder eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.