Inhalations- und Atemtherapeutika gestrichen

Inhalativa: IKK kündigt Liefervertrag Sandra Piontek, 22.06.2023 15:18 Uhr

Die IKK Classic hat die Verträge über Inhalations- und Atemtherapiegeräte zum 30. September 2023 aus dem Hilfsmittelversorgungsvertrag mit dem DAV gekündigt. Foto: sushytska-stock.adobe.com
Berlin - 

Versicherte der IKK classic dürften bei einer Rezeptverordnung über Inhalationsgeräte demnächst in der Apotheke eine böse Überraschung erleben: Die Verträge zur sogenannten Produktgruppe 14 (PG14) wurden zum 30. September gekündigt. Somit können Sauerstofftherapiegeräte und unter anderem auch die für Kleinkinder so wichtigen Spacer bei bronchienerweiternden Inhalativa nicht mehr über das Muster-16-Formular abgerechnet werden.

„Die IKK Classic hat die Verträge über PG 14 (Inhalations- und Atemtherapiegeräte) und 21 Messgeräte für Körperzustände/-funktionen zum 30. September 2023 aus dem Hilfsmittelversorgungsvertrag mit dem DAV gekündigt“, informiert etwa der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt.

Zur PG 14 gehören neben den klassischen vernebelnden Inhalationsgeräten auch Spacer und Sauerstofftherapiegeräte. Gerade Kinder bekommen zur Bronchienerweiterung bei Atemwegsinfekten häufiger Inhalationsgeräte verordnet.

Werden diese durch die Krankenkasse nicht erstattet, kann es mitunter zu hohen Kosten kommen: Je nach Hersteller und Produkt muss mit Kosten mit bis zu 200 Euro gerechnet werden.