Covid-Impfungen

Impfzubehör: Zahlt die Apotheke künftig selbst? Hanna Meiertöns, 03.04.2023 15:59 Uhr

Bislang legt der Großhandel den Bestellungen das Impfzubehör bei. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das Honorar für die Covid-19-Impfungen in der Regelversorgung steht noch gar nicht fest, könnte zukünftig aber geschmälert werden: Nach Informationen des Deutschen Apothekerverbandes soll der Großhandel das Impfzubehör bald nicht mehr mitliefern, so der Apothekerverband Schleswig-Holstein (AVSH).

Die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen Covid-19 regelt, dass die Apotheken zu den Impfstoffen auch das erforderliche Zubehör an die Leistungserbringer abgeben müssen, das impliziert:

  • Spritzen
  • Kanülen
  • 0,9-prozentige NaCl-Lösung

Aktuell wird das Impfzubehör für die Covid-19-Impfungen bei den Impfstoffbestellungen mitgeliefert, der Großhändler legt alles in ausreichender Menge bei. Das gilt nicht nur für die Impfstoffe für die Arztpraxen, sondern auch für die Dosen, die in der Apotheke selbst verimpft werden.

Nun plane das Bundesgesundheitsministerium (BMG) allerdings eine Änderung der Allgemeinverfügung, so der AVSH mit Verweis auf den Bundesverband. Demnach soll ab 8. April das Zubehör nicht mehr mitgeliefert werden. Dann müssten impfende Apotheke und Arztpraxen dieses zusätzlich bestellen. Bei den Arztpraxen dürfte das dann über den Sprechstundenbedarf laufen, die Apotheken müssen eventuell selbst dafür aufkommen.

Apotheken, die Impfstoffe an Praxen ausliefern, sollten daher am besten jetzt schon die Arztpraxen über die Änderungen bei der Bestellung informieren, empfiehlt der AVSH. Bei der Bestellung – auch für die Apotheke ­– ist in Zukunft zudem auf die Hersteller der Kanülen und Spritzen zu achten, denn die Impfstoff-Hersteller haben konkrete Empfehlungen abgegeben, welche Produkte geeignet sind.