RKI gibt Datenschutzhinweise

Impfzertifikate: Patienteninfo für Apotheken APOTHEKE ADHOC, 01.07.2021 09:50 Uhr

Digitales Zertifikat: Das RKI stellt Datenschutzhinweise für Kund:innen bereit. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Nicht selten fragen Patient:innen in der Apotheke bei der Ausstellung der digitalen Impfzertifikate nach dem Datenschutz. An sich werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, dementsprechend muss der Kunde/die Kundin auch keine Erklärung unterschreiben. Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt nun eine Patienteninformation zum Thema „Datenschutz zum digitalen Covid-Zertifikat“ zusammen. Hier werden auch Genesenen- und Testzertifikate aufgeführt.

Ein Covid-Zertifikat kann nicht nur Geimpften, sondern auch Genesenen oder negativ Getesteten ausgestellt werden. Es soll das Reisen innerhalb der EU erleichtern. Hier wird es als Nachweis anerkannt. Das RKI gibt Hinweise zum Datenschutz und allgemeinen Umgang mit den QR-Codes.

Keine Datenspeicherung

Im Schreiben wird erklärt, dass keine Daten gespeichert werden – weder durch den Eintrag der Apotheke in der Plattform, noch durch die Zusendung der Daten an das RKI. „Zum Schutz vor Fälschungen wird jedes digitale Covid-Zertifikat vom RKI elektronisch signiert. Hierfür werden die Daten zu Ihrer Corona-Impfung, Ihrem Test oder Ihrer Genesung von der Stelle, von der Sie das Covid-Zertifikat erhalten, an einen Server des RKI übermittelt, dort elektronisch signiert und anschließend sofort wieder gelöscht.“

Als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung wird das RKI genannt. Das Institut verantwortet auch die datenschutzkonforme Bearbeitung. Für die Erhebung und Übermittlung der Daten, die der Erstellung eines Covid-Zertifikates dienen, ist die Stelle verantwortlich, die den Eintrag vornimmt – also auch die Apotheke.

Viele Kund:innen möchten wissen, welche Daten genau im QR-Code erhalten sind. Laut RKI enthalten die Zertifikate folgende Daten:

  • vollständigerName des Zertifikatsinhabers
  • Geburtsdatum des Zertifikatsinhabers
  • elektronische Signatur des RKI
  • eindeutige Kennung des jeweiligen Covid-Zertifikats

Jedoch erhält diese eindeutige Kennung keine Angaben zur Person des Zertifikatsinhabers.

Fehler vermeiden

Um spätere Probleme bei eventuellen Kontrollen der Zertifikate zu vermeiden, empfiehlt das RKI die sofortige Prüfung des Namens unter dem QR-Code: „Bitte kontrollieren Sie bei Erhalt des ausgedruckten Covid-Zertifikats, ob der aufgedruckte Name der Schreibweise in Ihrem Ausweisdokument entspricht.“

Entsorgung der Zertifikate

Eine Entsorgung der ausgedruckten Zertifikate sollte so erfolgen, dass kein Dritter sie nutzen kann. „Wenn Sie das ausgedruckte Covid-Zertifikat entsorgen, achten Sie bitte auf eine sichere Zerstörung des aufgedruckten QR-Codes, damit niemand anderes diesen verwenden kann.“